Amtsblatt Horb

Aktuelles

Informationen zum Förderprogramm Wohnungsbau BW 2020/2021


Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Bürger*innen, die in den eigenen vier Wänden wohnen möchten. Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltszugehörigen Kind oder schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnungsbedürfnissen müssen dazu die Einkommensgrenze zum aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW 2020/2021 einhalten und das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen. Das zu fördernde Objekt muss familiengerecht sein. Keine Förderung erhält, wer bereits über angemessenes Wohneigentum verfügt. Das gilt auch, wenn Antragsteller*in vermögend genug sind, um sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Eine sozial orientierte Förderung ist dann nicht gerechtfertigt.
Das Land fördert folgende Maßnahmen:
  • Neubau oder Erwerb neuen Wohnraums, wenn das Vorhaben mindestens die Voraussetzung des Energieeffizienzstandards KfW 55 erfüllt.
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums einschließlich notwendiger Begleitmaßnahmen, wenn die Anforderungen der förderfähigen Einzelmaßnahmen entsprechend der Programmatik der KfW eingehalten werden.
  • Erwerb bestehenden Wohnraums.
Die Maßnahmen werden mit einem zinslosen Darlehen finanziert. Die Zinsbindung beträgt 15 Jahre, der Tilgungssatz 2,25 Prozent. Die Zuschüsse der KfW im Neubau für einen Energiestandard ab KfW-Effizienzhaus 55 werden ebenfalls gewährt.
Das Förderdarlehen für einen Haushalt mit einem minderjährigen Kind beträgt bis zu 200.000 Euro und erhöht sich mit steigender Zahl haushaltszugehöriger minderjähriger Kinder. Der Zuschuss für ein KfW-Effizienzhaus 55 beträgt bis zu 18.000 Euro.

Antragsteller*innen können die Basisförderung jeweils mit Zusatzförderungen verbinden. Ergänzend zum Tilgungszuschuss der KfW können sie ab KfW-Effizienzhausstandard 40 einen weiteren Tilgungszuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro erhalten.

Empfänger*innen eines Förderdarlehens, aber auch kinderlose Paare und Alleinstehende, die ein Familienzuwachsdarlehen der L-Bank in die Finanzierung einbeziehen, können eine Ergänzungsförderung für Kinder erhalten. Dies gilt für Kinder, die innerhalb von zehn Jahren zu dem Haushalt hinzukommen. Die Ergänzungsförderung besteht nach den derzeitigen Förderrichtlinien in einem weiteren Tilgungszuschuss.
Interessierte können Fragen zur Finanzierung direkt an die L-Bank richten: Tel. 0800 150-3030 (kostenlos aus dem deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider; Montag bis Freitag, 8:00 bis 16:30 Uhr).

Daneben bietet die L-Bank die Möglichkeit an, über ihren Finanzierungsrechner unter https://finanzierungsrechner.l-bank.de/ die Förderfähigkeit eines Vorhabens zu ermitteln.

Das Förderdarlehen wird direkt bei Ihrer Wohnraumförderstelle beantragt: Ansprechpartner ist das Landratsamt Freudenstadt, Tel. 07441 920-1906.
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