Amtsblatt Horb

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Trittplatten auf Friedhöfen können sich senken


Auf den Friedhöfen werden in vielen Feldern Grabtrittplatten von der Stadt verlegt. Die Gewährleistung der Stadt Horb a. N. beträgt dafür vier Jahre. Danach geht die Verkehrssicherungspflicht der Grabtrittplatten auf den Grabeigentümer über.
Bei Absenkungen können diese zur Unfallquelle werden, so dass von den Grabeigentümern für Sicherheit gesorgt werden muss.
Um Beachtung wird gebeten.
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