Amtsblatt Horb

Aktuelles

Vereinsförderzuschüsse - Frist verlängert bis 30. November 2020


Die Stadtverwaltung Horb a. N. möchte die Horber Vereine daran erinnern, das Anträge für Jubiläumszuwendungen und Bauhofunterstützung dieses Jahr aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. November, der im Vorjahr erwartenden Förderung eingereicht werden können.

Anträge für Sport- und Pflegegeräte, Unterhaltung von Sportanlagen und Projektförderungen können ebenfalls bis zum 30. November des aktuellen Jahres abgegeben werden. Tennis-, Schützen- und Reitvereine senden hierbei die Anzahl der für den Wettbewerb zugelassenen Plätze sowie ihre Bankdaten per E-Mail an j-schober(at)horb.de.

Zuschüsse für die Ausrichtung von Meisterschaften können jederzeit gestellt werden. Ebenso können Bauanträge jederzeit abgeben werden, jedoch zwingend vor Beginn der Baumaßnahme. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass Anträge auf Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien der Stadt Horb a. N., die verspätet eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.

Bei Fragen zur Vereinsförderung können Sie sich jederzeit an Julia Schober von der Stadtverwaltung Horb a. N. unter Tel. 07451 901-142 oder per E-Mail an j-schober(at)horb.de wenden.
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