Amtsblatt Horb

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ELR-Förderung für das Jahr 2021 (Terminerinnerung)


Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer, Gemeinden und Städte geschaffen. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können im Programmjahr 2021 Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. In der Kernstadt von Horb a. N. und in den Stadtteilen Bildechingen, Mühlen, Mühringen und Talheim sind Sanierungsgebiete ausgewiesen. Dort ist eine ELR-Förderung nur außerhalb der festgesetzten Sanierungsgebiete möglich. Antragsteller reichen ihre Anträge über die Stadt Horb a. N. ein. Die vollständigen Antragsunterlagen sollten bis Anfang September zur Durchsicht bei der Stadtverwaltung Horb a. N. eingereicht werden, gerne per E-Mail. Spätestens am 15. September 2020 müssen alle Anträge für das Programmjahr 2021 vollständig und in 6-facher Ausfertigung schriftlich bei der Stadt vorliegen.

Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung für Fragen zum ELR-Programm und zur Antragstellung ist Andrea Flüchter, Tel. 07451 901-295, E-Mail: a-fluechter(at)horb.de. Die Stadt Horb a. N. leitet alle Anträge gesammelt an das Regierungspräsidium Karlsruhe rechtzeitig zum Antragsstichtag 30. September 2020 weiter. Welche Anträge bewilligt werden, wird im Frühjahr 2021 entschieden. Mit den Maßnahmen darf vorher nicht begonnen werden.
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