Amtsblatt Horb

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Borkenkäfer aktiv - nach wie vor Kontrollen der Nadelholzbestände notwendig


Mit viel Engagement und unter widrigen Holzmarkt-Bedingungen haben Waldbesitzende, Forstbetriebe und die Forstverwaltung die Schäden der diesjährigen Winterstürme aufgearbeitet und unter großer Anstrengung die Hölzer aus dem Wald gebracht. Dennoch gibt es für sie keine Verschnaufpause. Denn nach wie vor gilt es, die Nadelholzbestände zu kontrollieren und nach frischem Borkenkäferbefall zu suchen. Auch wenn die meisten Fichten und Tannen im Landkreis Freudenstadt (noch) grün sind, so sind sie durch die letzten beiden extrem trockenen und warmen Jahre sehr geschwächt und damit optimale Brutstätte für Borkenkäfer. Auch die bisherigen Niederschläge konnten die Wasserspeicher der Wälder nicht wieder auffüllen und für Entspannung sorgen. Vermehrt zeigen sich nun vom Borkenkäfer befallene Fichten. Aber auch die Laubbäume zeigen durch dürre Baumkronen und sich bereits jetzt verfärbende Blätter, dass sie sehr geschwächt sind.

Die vom Borkenkäfer befallenen Bäume müssen so schnell wie möglich eingeschlagen und vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald gebracht, weiterverarbeitet oder aber so gelagert werden, dass die Borkenkäfer keine Möglichkeit haben erneut Bäume zu befallen. Ein schneller Verkauf und Abfuhr der Hölzer sind aufgrund des nach wie vor gestörten Holzmarkts oft nicht möglich. Vor jedem Holzeinschlag sollte daher vorab mit den Revierleitenden Kontakt aufgenommen werden. Von ihnen erhalten die betroffenen Waldbesitzenden Informationen über die Aushaltung der vermarktbaren Holzsortimente und wie mit dem befallenen Käferholz umgegangen werden soll.
 
Förderung für die Schadholzaufarbeitung bereitgestellt
Durch die seit 2018 anhaltende Trockenheit und durch die Stürme Anfang des Jahres sind die Waldbesitzer*innen auch in diesem Jahr wieder sehr stark gefordert. Sie müssen einerseits waldschützende Maßnahmen vornehmen und ihre Wälder hin zu mehr Klimastabilität umbauen, was mit erhöhten Kosten verbunden ist. Andererseits erzielen sie für die Bäume, die sie aus Waldschutzgründen ernten müssen, aktuell am Holzmarkt nur schlechte Preise.
 
Das Land Baden-Württemberg und der Bund unterstützen die Waldbesitzer*innen deswegen auch dieses Jahr finanziell bei der Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald. So werden bspw. 6 Euro pro Festmeter für die Aufarbeitung von Schadholz gewährt und 7 Euro pro Festmeter für die Entrindung von Schadholz oder für den Transport von Schadholz in Nass- und Trockenlager.
 
Sehr erfreulich ist, dass die Förderung für das gesamte Jahr 2020 beantragt werden kann, d.h. auch rückwirkend für Waldschutzmaßnahmen, die bereits vollzogen wurden.
Folgende Punkte müssen die Waldbesitzenden unbedingt beachten, um in den Genuss einer Förderung kommen zu können:
  • Eine Förderung für die Aufarbeitung von Schadholz kann nur für Hölzer gewährt werden, für die eine Holzliste, ein Werkseingangsmaßprotokoll oder eine Rechnung vorliegt, aus welcher/welchem die Holzmenge und die Nutzungsart hervorgeht. Das ist insbesondere zu beachten, wenn das Holz für die eigene Verwendung vorgesehen ist, sei es als Brennholz oder nach Bearbeitung mit einem mobilen Sägewerk. Die Revierleiter*innen des Kreisforstamtes erfassen auch solche Hölzer und erstellen eine entsprechende Holzliste.
  • Maßnahmen zur Aufarbeitung und waldschutzwirksamen Bearbeitung von Schadholz, die ab dem 1. August 2020 durchgeführt werden, müssen, sofern hierfür eine Förderung beantragt werden soll, vor Beginn der Aufarbeitung beim Kreisforstamt Freudenstadt angezeigt werden. Hierzu genügt eine E-Mail an forst-horb(at)kreis-fds.de in der die geplanten Maßnahmen, die geschätzte Menge des anfallenden Holzes und der Ort des Maßnahmenvollzugs mit Gemarkung und Flurstücksnummer(n) genannt sind. Diese Anzeige beim Kreisforstamt ersetzt nicht die Anmeldung von Kalamitätsholz nach § 34 Einkommensteuergesetz bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.
  • Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die waldschutzwirksam sind. Das heißt, die Maßnahme muss dazu beitragen, dass die Borkenkäferpopulation nicht weiter anwächst. Hierzu ist es notwendig, dass die Hölzer entweder aus dem Wald geschafft werden, bevor die Käfer ausfliegen, oder so behandelt werden, dass die Käfer sich nicht entwickeln können, bspw. in dem das Holz entrindet oder gehackt wird. Welche Maßnahmen hier greifen und was hierbei beachtet werden muss, hängt vom Entwicklungsstadium der Borkenkäfer ab. In der Regel ist davon auszugehen, dass bei bereits vom Borkenkäfer befallenen Hölzern das Kleinsägen zu Brennholz und das Aufsetzen der Meterstücke im Wald oder am Waldrand keinen waldschutzwirksamen Effekt erzielt. Die Revierleiterinnen und Revierleiter können die Waldbesitzenden hierzu entsprechend beraten. Wichtig ist, dass dies Anforderungen zur waldschutzwirksamen Behandlung für sämtliche Sortimente gelten (auch wenn diese im Bestand verbleiben sollten) inklusive dem Waldrestholz.

Sammelförderantrag der Holzverkaufsstelle des Landratsamtes
Weiterhin zu beachten ist, dass die Förderung nur ausgezahlt werden kann, wenn die Förderung einen Mindestbetrag übersteigt. Bei privaten Waldbesitzenden mit einer Betriebsgröße bis 200 ha, beträgt die Mindestauszahlung 250 Euro. Viele kleine Waldbesitzende, die ihre vom Sturm geworfenen Stämme unter Inkaufnahme höherer Kosten in Nasslager gefahren haben, um den Borkenkäfern Brutraum zu entziehen, erreichen die Mindestauszahlungsbeträge oft nicht. Daher hat sich die Holzverkaufsstelle des Landratsamtes dazu entschieden einen Sammelantrag zu stellen, an dem alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer teilnehmen können, die über die Holzverkaufsstelle Schadholz verkauft oder in Nasslager fahren lassen haben. Ein entsprechendes Anschreiben an die betroffenen Waldbesitzenden wurde in den letzten Tagen verschickt. Mit dem Sammelantrag nimmt die Holzverkaufsstelle den Waldbesitzenden einiges an Bürokratieaufwand ab. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die jetzt schon die Förderschwelle übersteigen und noch mit weiteren Maßnahmen rechnen, die für sich genommen möglicherweise nicht ausreichen, um die Förderschwelle zu erreichen, sollten sich jedoch überlegen, ob es für sie eventuell günstiger sein könnte einen eigenständigen Förderantrag einzureichen.
 
Bei Fragen zur Förderung können sich die Waldbesitzenden jederzeit gerne an die für sie zuständigen Revierleiter*innen sowie direkt an die Außenstelle des Kreisforstamtes in Horb a. N. wenden, welche im Landkreis für sämtliche Fragen rund um die forstliche Förderung zuständig ist. Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Revierleitenden sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes Freudenstadt www.kreis-fds.de zu finden oder können direkt beim Kreisforstamt unter Tel. 07441 920 3001 erfragt werden.

Borkenkäferbefall
Offensichtliche Schäden an Bäumen ab einen gewissen Stadium sind an den verfärbten Kronen sehr gut zu erkennen.
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