Amtsblatt Horb

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Keine Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern


Fast überall im Landkreis Freudenstadt führen die Flüsse und Bäche zu wenig Wasser. Dies veranlasst das Landratsamt nun zu einer dringenden Warnung und einem Appell an alle Bürger*innen, auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu verzichten.
Durch die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen zur Gartenbewässerung oder Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen kann die ohnehin angespannte Situation noch verschärft werden. Das Zusammentreffen von Niedrigwasser, erhöhten Wassertemperaturen und damit steigenden Schadstoff-Konzentrationen verursachen eine große Stresssituation für die gesamte Gewässerökologie. Der gesamte Lebensraum für Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen in den Gewässern wird gefährdet.

Sollte die Trockenheit weiter anhalten und sich die Situation an den Gewässern weiter verschlechtern, wird das Landratsamt Freudenstadt eine Einschränkung bis hin zu einem Verbot des Gemeingebrauchs an Flüssen und Bächen prüfen. Derartige Maßnahmen wurden im Landkreis Freudenstadt zuletzt 2003 und 2011 ergriffen.

Zunächst jedoch appelliert die Wasserbehörde im Landratsamt an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung: „Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres darauf, Wasser aus Bächen und Flüssen zu entnehmen!“

Entnahmen durch Abpumpen sind nach dem Wassergesetz Baden-Württemberg nur zulässig, wenn dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erteilt wurde. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen – also ohne Pumpe – ist als sogenannter „Gemeingebrauch“ ohne Genehmigung erlaubt. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen zum Zweck der Wasserentnahme sind generell verboten. Gartenbau, Forst- und Landwirtschaft dürfen, sofern dies aufgrund der Wasserführung unschädlich ist, Wasser aus oberirdischen Gewässern in geringen Mengen entnehmen. Die Missachtung dieser Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden könne.

Laut Hochwasserzentrale Baden-Württemberg führen zahlreiche Gewässer im Land Niedrigwasser: Aktuell liegt an etwa zwei Dritteln aller Pegel der Wasserstand unter dem mittleren Niedrigwasser. Einzelne, örtlich begrenzte Schauer helfen kaum.
Nach aktueller Mitteilung der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg sind auch die Grundwasserstände wieder niedrig. Im Schwarzwald sei die Grundwassersituation bereits angespannter als vor einem Jahr. Die LUBW erwartet bis zum Beginn des Winterhalbjahres keine Erholung des Grundwasserdargebots. Fällt im Sommer Regen, werde dieser schnell von der Vegetation aufgenommen. Gleichzeitig verdunsten geringe Niederschlagsmengen bei Sommertemperaturen rasch. Entsprechend sei davon auszugehen, dass die Grundwasserstände und Quellschüttungen in den kommenden Wochen und Monaten weiter zurückgehen. Nur ergiebige und mehrtägig anhaltende Sommerniederschläge würden die für die Jahreszeit typischen Rückgänge im Grundwasser verhindern, so die Landesanstalt.

Fluss
Landesweit führen die Flüsse und Bäche derzeit zu wenig Wasser.


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