Amtsblatt Horb

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Fundtiere – Was ist zu tun?


Wenn Sie einen fremden Hund gefunden haben, Ihnen eine Katze zugelaufen oder ein Vogel zugeflogen ist und der Eigentümer nicht bekannt ist, stellt sich die Frage: „Was ist zu tun“? Diese und andere Fundtiere unterliegen dem Fundrecht. Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verlorengegangene Tiere, deren Besitzer meist unbekannt sind.

Bitte beachten Sie aber, dass es sich bei freilebenden Tieren oder Wildtieren, die keinen Eigentümer haben, nicht um Fundtiere sondern um sogenannte herrenlose Tiere handelt. Grundsätzlich ist die Entnahme von Wildtieren aus der Natur nicht zulässig. Deshalb sollen aufgefundene Wildtiere in Ruhe gelassen und auf keinen Fall mitgenommen werden. Dies gilt nicht nur für verletzte Wildtiere, sondern insbesondere auch für vermeintlich hilflose und verlassene Jungtiere. Wenden Sie sich in solchen Fällen an den zuständigen Jagdpächter oder den Wildtierbeauftragten des Landkreises.

Der Finder von Fundtieren muss den Fund unverzüglich melden und auf Verlangen das Tier an einer von der Fundbehörde genannten Stelle abgeben. Meldungen bitte an die Stadtverwaltung Horb a. N. im Rahmen der normalen Öffnungszeiten (siehe blauer Kasten). Ansprechpartner sind Michaela Kronenbitter, Tel. 07451 901-218 oder Ingo Pietrowski, Tel. 07451 901-255. Außerhalb dieser Zeiten liegt die Zuständigkeit beim Polizeirevier Horb a. N., Tel. 07451 960.

Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, die Verwahrung des Fundtieres, die den Anforderungen an eine art- und bedürfnisangemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieren genügen muss, entweder selbst vorzunehmen oder eine andere Institution damit zu beauftragen.
Da die Stadtverwaltung Horb a. N. selbst keine Möglichkeit hat, für die Unterbringung und Betreuung zu sorgen, werden Fundtiere im Landkreis Freudenstadt im Kreistierheim in Freudenstadt Tel. 07441 3331 und im Tierheim Renate Lang in Horb a. N.-Talheim Tel. 07486 964600 untergebracht.
Gerne können Sie sich auch direkt an die beiden Tierheime wenden, wenn Sie ein Tier aufgefunden haben. Die Stadtverwaltung Horb a. N. wird dann über den jeweiligen Träger informiert.
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