Amtsblatt Horb

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Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2020/2021“ ist gestartet


Wer mit dem Gedanken spielt, ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen oder aus Platzgründen den Gebäudebestand zu ändern oder zu erweitern, um neuen Wohnraum zu schaffen, der kann sich vorab bei der Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Freudenstadt informieren. Das Land Baden-Württemberg fördert durch das Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2020/2021“ auf verschiedene Arten Alleinerziehende, Familien oder schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen auf ihrem Weg in die „eigenen vier Wände“. Die aktuellen Konditionen des Programms stehen im Internet unter www.l-bank.de zur Verfügung.

Die Basisförderung ist das sogenannte „Z-15-Darlehen“. Diese Darlehen werden mit einer Zinsfestschreibung für 15 Jahre und einer Verbilligung des Sollzinses für die ersten 15 Jahre zugesagt. Der verbilligte Zinssatz liegt aktuell bei 0,0 %. Die wichtigsten Grundvoraussetzungen des Förderprogrammes sind, dass die Wohnung selbst bewohnt wird, mindestens ein minderjähriges Kind (oder die Geburt eines Kindes innerhalb der nächsten 6 Monate erwartet wird) oder eine schwerbehinderte Person mit speziellen Wohnbedürfnissen im Haushalt lebt, eine festgelegte Einkommens- oder Wohnflächengrenze nicht überschritten wird, Eigenkapital vorhanden und die Belastung tragbar ist.

Eine zusätzliche Förderung kann man erhalten, wenn man in einen höheren energetischen Standard investiert oder bei altersgerechtem Umbau.
Wer mit einem Eigenheim plant, aber noch keine Kinder hat, hat die Möglichkeit, eine Ergänzungsförderung für ein „Familienzuwachsdarlehen“ bei der L-Bank zu erhalten. Hierbei können derzeit Kinder, die innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Darlehensvertrages durch Geburt oder Adoption hinzukommen, durch eine Zinsverbilligung oder einen Tilgungszuschuss berücksichtigt werden.

Anträge auf Eigentumsförderung für Maßnahmen innerhalb des Landkreises Freudenstadt sind über die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Freudenstadt einzureichen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Baubeginn oder vor Abschluss eines Kaufvertrages gestellt wird. Weitere Informationen und Antragsunterlagen gibt es bei der Wohnraumförderungsstelle, Tanja Kaupp, Tel. 07441 920-1906, E-Mail: t.kaupp(at)kreis-fds.de.

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