Amtsblatt Horb

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Fördermöglichkeiten im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)


Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer, Gemeinden und Städte geschaffen.

Ziel der Programmausschreibung 2021 ist es, innerörtliche Potenziale optimal zu nutzen, denn Innen- und Ortskernentwicklung sind von zentraler Bedeutung für lebendige Städte und Gemeinden. Gute Bausubstanz soll erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude können weichen und Platz für Neues schaffen.
Wie in den Vorjahren, wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen eingesetzt. Für Maßnahmen mit überwiegend ressourcenschonenden CO2-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion, wie z. B. Holz, ist eine erhöhte Förderung möglich.

Im Fokus steht die innerörtliche Nachverdichtung, mit der Umnutzung leerstehender Gebäude, Aufstockung von Gebäuden und Bebauung von Baulücken im Ortskern. Dies schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren ein, wenn sie mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und Entwicklunsgbedarf aufweisen. Nicht förderfähig sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben.
Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen ist im Programmjahr 2021 die Grundversorgung ein zentrales Anliegen des ELR. Vor allem Dorfgaststätten, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung – auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen dazu. Durch die Corona-Pandemie leiden diese Bereiche besonders unter erschwerten Rahmenbedingungen; hier will das ELR helfen.

In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können im Programmjahr 2021 sowohl kommunale, als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte Investoren erhalten nähere Informationen bei der Stadtverwaltung Horb a. N.
In der Kernstadt von Horb a. N. und in den Stadtteilen Bildechingen, Mühlen, Mühringen und Talheim sind Sanierungsgebiete ausgewiesen. Dort ist eine ELR-Förderung nur außerhalb der festgesetzten Sanierungsgebiete möglich.

Die aktuellen Formulare für die Antragstellung (Stand 05/2020) können im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx abgerufen werden. Alle Unterlagen zur Antragstellung müssen vollständig vorliegen, damit die Anträge bearbeitet werden können. Die Anträge müssen bis spätestens 1. September 2020 komplett in 6-facher Ausfertigung bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 72160 Horb a. N. eingereicht werden. Für Fragen zum ELR-Programm und beim Ausfüllen der Anträge wenden Sie sich bitte an Andrea Flüchter, Tel. 07451 901-295, E-Mail: a-fluechter(at)horb.de.

Die Stadt Horb a. N. leitet die eingegangen Anträge bis Ende September 2020 an das Regierungspräsidium Karlsruhe weiter. Welche Anträge bewilligt werden, wird im Frühjahr 2021 entschieden. Wichtig ist, dass die Antragsteller mit den Maßnahmen vor Bewilligung der Förderung (frühestens Frühjahr im 2021) nicht beginnen dürfen.
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