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Umgang mit Wildtieren


Das frühlingshafte Wetter lockt die Menschen jetzt wieder in die Natur, deshalb hat Peter Daiker, Wildtiermanager des Landkreises Freudenstadt, einige Tipps zum Umgang mit Wildtieren zusammengestellt. Diese sind auch in ausführlicher Form in einem Merkblatt auf der Homepage des Landkreises unter www.kreis-fds.de enthalten.

Grundsätzlich gilt: Die Entnahme von Wildtieren aus der Natur ist nicht zulässig. Deshalb sollen aufgefundene Tiere in Ruhe gelassen und auf keinen Fall mitgenommen werden. Dies gilt nicht nur für verletzte Wildtiere, sondern insbesondere auch für vermeintlich hilflose und verlassene Jungtiere. Je nach Tierart entstehen Konflikte mit dem Naturschutzrecht oder dem Jagdrecht. Die Devise lautet daher: „Melden statt Mitnehmen“.
  • Krankheiten und Verletzungen gehören zu den natürlichen Regulationsmechanismen von Wildtierbeständen. Das mag zwar vom menschlichen Gefühl her in manchen Fällen grausam erscheinen, ist aber der Lauf der Natur, den der Mensch nicht manipulieren sollte. Einem äußerlich erkennbar verletzten Wildtier durch Mitnahme und Betreuung helfen zu können, ist meist ein Trugschluss. Stattdessen sollte eine fachkundige Person, wie der Jagdpächter oder der Wildtierbeauftragte, hinzugerufen werden.
  • Bei Verkehrsunfällen mit Schalenwild, das sind Reh, Damwild, Wildschwein oder Hirsch, besteht nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz eine Anzeige- und Ablieferungspflicht beim Jagdpächter, bei der Polizei oder der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
  • Jungtiere der Natur zu entnehmen und sie so von der Familie zu trennen, bedeutet in der Regel den Tod der Tiere oder ein Leben in Gefangenschaft. Junge Feldhasen werden z. B. nur alle zwölf Stunden gesäugt, junge Füchse können in Dolen unter Wegen gefunden werden. Diese Tiere sind jedoch nicht verlassen. Ein Eingreifen des Menschen hat meistens zur Folge, dass die Elterntiere bei der Versorgung massiv gestört werden, die Jungtiere nicht mehr angenommen werden und elend verhungern müssen.
  • Bei jedem Umgang mit Wildtieren besteht die Gefahr, dass Krankheiten, sogenannte Zoonosen, direkt auf den Menschen übertragen werden können. Beim Auffinden von verletzten Wildtieren ist es also aus Gründen des persönlichen Gesundheitsschutzes immer angezeigt, fachkundige Personen hinzuzurufen.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten des Wildtierbeauftragten gibt es im Internet unter https://www.landkreis-freudenstadt.de/Startseite/Landratsamt/wildtierbeauftragter.html.
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