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Ankündigung von Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten des Landratsamt Freudenstadt – Amt für Vermessung und Flurneuordnung an der Kreisstraße K 4779


Das Landratsamt Freudenstadt – Amt für Vermessung und Flurneuordnung wird in den kommenden Monaten Vermessungsarbeiten an der Kreisstraße K 4779 zwischen B 28 und Rexingen durchführen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg. Die Kreisstraßenvermessung erstreckt sich über ein Gebiet, wie es durch den Straßenverlauf im abgebildeten Kartenausschnitt dargestellt ist. Welche Flurstücke tatsächlich tangiert sind, wird sich erst bei der Vermessung an Ort und Stelle zeigen.

Die beauftragten Mitarbeiter sind befugt, die Grundstücke zu betreten, um die notwendigen Arbeiten auszuführen.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden gebeten, bei der Abmarkung der Flurstücksgrenzen anwesend zu sein. Grundstückseigentümer, die bei den Vermessungsarbeiten nicht anwesend sind, wird die Abmarkung in jedem Fall nach Abschluss der Amtshandlung bekannt gegeben. Grundstückseigentümer, die bei den Arbeiten anwesend sein wollen, können beim Landratsamt Freudenstadt - Amt für Vermessung und Flurneuordnung einen Termin vereinbaren.

Die Kosten für die Wiederherstellung der Grenzzeichen, die durch den Bau entlang der K 4779 zerstört worden sind, gehen zu Lasten des Straßenbauträger. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Freudenstadt, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Landhausstraße 34, 72250 Freudenstadt, Tel. 07441 920-5337 oder 07441 920-5304, E-Mail: vermessung(at)kreis-fds.de oder an die Mitarbeiter vor Ort im Außendienst.

Vermessung Rexingen
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