Amtsblatt Horb

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Hecken- und Baumschnitte noch bis Ende Februar erlaubt


Jedes Jahr im Frühjahr gehen beim Landratsamt zahlreiche Anfragen wegen Ausnahmegenehmigungen ein. Es soll noch ein Baum gefällt oder eine Hecke auf den Stock gesetzt werden. Ausnahmegenehmigungen dürfen aber von den unteren Naturschutzbehörden schon seit 2010 nicht mehr erteilt werden.
Die Zeit für Hecken- und Baumschnittmaßnahmen ist erfahrungsgemäß im Frühjahr sehr knapp. In diesem Winter hilft hier die milde Witterung, noch das eine oder andere Vorhaben abzuschließen. Ab dem 1. März dürfen aufgrund der Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände nicht mehr entfernt werden. Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
Ein Merkblatt mit Hinweisen findet sich auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-freudenstadt.de.
Diese und weitere Informationen erhält man auch direkt bei der Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freudenstadt unter Tel. 07441 9205034 oder 07441 9205035.
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