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Herr
Rolf Kotz
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Zimmer 203

Rathaus Horb
Marktplatz 8
72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Horb ist bemüht ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt horb.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Die Stadt Horb plant eine grundlegende Überarbeitung der Website im Zuge eines Relaunchs. Noch bestehende Mängel sollen in diesem Zuge behoben werden.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

Alternativtexte für Bedienelemente

Die Alternativtexte für Bedienelemente auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1b Alternativtexte für Grafiken und Objekte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken

Die Hintergrundgrafiken bei den Topthemen auf der Startseite und den Veranstaltungen unter Aktuelles sollten keine alt-Tags haben. Die Alternativtexte sind nicht erforderlich und sollten entfernt werden. Die notwendigen Anpassungen werden zeitnah umgesetzt.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Videos mit Untertitel und Audiodeskription / Volltext-Alternative

Audiodeskription für Videos

Auf der Seite

sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos, die von der Stadt Horb erstellt werden, wird darauf geachtet einen Untertitel und eine Volltext-Alternative anzubieten.
(gemäß den Prüfschritten 1.2.2a Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, 1.2.3a Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos und 1.2.5a Audiodeskription für Videos der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

HTML-Strukturelemente für Überschriften

Die Überschriften auf der Website sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten.

Die Überschriften-Struktur auf der Website wird nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Gliederung der Inhalte

Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung

Die Webseite ist noch nicht in Responsive Webdesign umgesetzt. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Webseite.
(gemäß Prüfschritt 1.3.4a Keine Beschränkung auf Bildschirmausrichtung der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Kontraste von Texten ausreichend

Die Texte auf der Startseite sowie den überprüften Unterseiten haben teilweise zu wenig Kontrast. Die hellblaue Schriftfarbe auf blauem Hintergrund sowie die weiße Schriftfarbe auf hellblauem Hintergrund haben zu wenig Kontrast. Ebenfalls weisen die Farbkombinationen hellgraue Schrift auf dunkelgrauem Hintergrund und graue Schriftfarbe auf weißem Hintergrund einen zu geringen Kontrast auf. Gleiches gilt für die rote Schrift auf grauem Hintergrund in der Unternavigation. Die Kontraste werden bei der nächsten Überarbeitung der Seite angepasst.
(gemäß Prüfschritt 1.4.3a Kontraste von Texten ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Text auf 200% vergrößerbar

Es gibt keine Möglichkeit, die Schrift über die Seite zu vergrößern
(gemäß Prüfschritt 1.4.4a Text auf 200% vergrößerbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Inhalte brechen um

Die Website passt sich aktuell nicht an die Gegebenheiten verschiedener Displaygrößen an (Responsive Webdesign). Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.
(gemäß Prüfschritt 1.4.10a Inhalte brechen um der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend

Einige Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen sind nicht ausreichend. Die Kontraste werden bei der nächsten Überarbeitung der Seite angepasst.
(gemäß Prüfschritt 1.4.11a Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Bewegte Inhalte abschaltbar

Die Banneranimation, sowie Slider-Elemente sind aktuell nicht durch den Nutzer abschalt- oder deaktivierbar. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.
(gemäß Prüfschritt 2.2.2a Bewegte Inhalte abschaltbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Bereiche überspringbar

Es ist aktuell nicht möglich zur Suche zu springen. Zudem werden keine Sprungmarken angezeigt. Die Anpassung davon erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Seite.
(gemäß Prüfschritt 2.4.1a Bereiche überspringbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Aussagekräftige Linktexte

Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Aktuelle Position des Fokus deutlich

Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur zwar gekennzeichnet, allerdings ist der Kontrast der Kennzeichnung nicht ausreichend. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.

Der Fokus ist bei der Bedienung mit der Tastatur nicht erkennbar. Diese Anpassung erfolgt bei der nächsten grundlegenden Überarbeitung der Website.
(gemäß Prüfschritt 2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Korrekte Syntax

In der HTML-Struktur der Webseite liegen Syntax-Fehler vor, welche bei der nächsten Überarbeitung behoben werden.
(gemäß Prüfschritt 4.1.1a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

Ratsinformationssystem

Auf horb.de ist ein externes Ratsinformationssystem eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 Diese Erklärung wurde am 19.04.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.10.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter r-kotz(at)horb.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Horb am Neckar
Marktplatz 8
E-Mail: post(at)horb.de
Telefon: 07451 901-0

Sie sind auf horb.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internettauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an r-kotz(at)horb.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Horb nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


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