Wahlen

Ihr Ansprechpartner zum Thema Wahlen allgemein

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Laura Dettling
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Zimmer 627

Rathaus Horb
Marktplatz 8
72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

Ihre Ansprechpartner zum Thema Wahlschein und Briefwahl

Die nächsten Wahlen:

  • 2025: Bundestagswahl
    2025: Wahl des Oberbürgermeisters
    2026: Landtagswahl

Wahlen

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. In Deutschland haben Sie durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.

Neben der Möglichkeit, aktiv oder passiv an Wahlen teilzunehmen, stehen zudem weitere Formen der politischen Beteiligung offen.


Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Der Wahltermin zu den vorgezogenen Neuwahlen für den Deutschen Bundestag wurde im Dezember 2024 vom Bundespräsidenten auf den 23. Februar 2025 festgelegt.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 11 Grundgesetz, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für Fragen steht das Wahlteam bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Recht und Ordnung, gerne zur Verfügung. Nachstehend finden Sie zusammengefasst wichtige Informationen zur Bundestagswahl:

Briefwahl

Die Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden voraussichtlich erst in KW 7 bei der Stadtverwaltung Horb a. N. vorliegen. Hintergrund sind die verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge (der Kandidierenden). Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an die Wählerinnen und Wähler erst nach der Lieferung der Stimmzettel.

Wahlberechtigte, die in das Horber Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Horb a. N. rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.

Es wird empfohlen, wenn möglich die Wahl am Wahlsonntag direkt im Wahllokal vorzunehmen. Die Briefwahl sollte nur bei tatsächlicher Verhinderung genutzt werden. Aufgrund der vorgezogenen Wahlen stehen dem Wahlamt nur zwei Wochen für die Zusendung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung

Etwa fünf Wochen vor einer Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen versendet.

Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen. Ohne die Daten der Wahlbenachrichtigung ist die Antragstellung per E‐Mail an buergerbuero(at)horb.de möglich. In diesem Fall müssen Sie neben dem Familiennamen, Vornamen und der Wohnschrift in Horb am Neckar auch Ihr Geburtsdatum angeben.

Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis spätestens 30. Januar 2025 zugestellt werden.

Erst nach der Lieferung der Stimmzettel können Briefwahlunterlagen versendet werden.

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wollen Auslandsdeutsche an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie hierfür einen schriftlichen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin

Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl an das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in der sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Wahlberechtigte, die ihren Antrag aufgrund einer früheren Wohnung oder eines früheren gewöhnlichen Aufenthalts in Horb a. N. stellen, schicken ihren Antrag per E‐Mail an buergerbuero(at)horb.de oder postalisch an:

Stadtverwaltung Horb a. N.
Bürgerbüro
Marktplatz 8
72160 Horb a. N.

Ehemalige Horberinnen und Horber, die aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind, senden ihren Antrag im Original an die oben genannte Postanschrift. Eine Antragstellung per E‐Mail ist für diese Gruppe nicht zulässig. Beispiele für die Wahlberechtigung in diesem Fall finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin. Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht ,dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.

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