Frau
Katrin Edinger
07451 901-210
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Zimmer 532

Rathaus Horb
Marktplatz 14
72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

Bebauungsplan „Industriegebiet Horb a. N.“ in Horb a. N. und Horb a. N.–Altheim
Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Industriegebiet Horb a. N.“ nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Horb a. N. hat in seiner Sitzung am 24. September 2024 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Horb a. N.“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Altheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung gebilligt.

Die Änderung des Bebauungsplans soll die zukünftige Erweiterung und technische Weiterentwicklung eines ortsansässigen Unternehmens ermöglichen. Dafür sollen die Bauflächen und die planungsrechtlichen Festsetzungen in Bezug auf die max. Höhen baulicher Anlagen angepasst werden. Damit kann eine flächensparende und umweltverträgliche Bebauung erreicht werden.

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Horb a. N.“ in Horb a. N und Horb a. N-Altheim befindet sich im bebauten Gebiet des Industriegebiets Heiligenfeld. Dieser wird begrenzt durch die „Manfred-Volz-Straße“ im Süden und die Gleisanlagen des Industriegleises im Norden. Er umfasst folgende Flurstücke Nr. 6087, 6065/1 und 6065 der Gemarkung Horb a. N. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Übersichtsplan.

Artenschutz und Hinweis zur Umweltprüfung

Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung „Industriegebiet Horb a. N. Horb a. N.“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Altheim mit dem Übersichtsplan, dem Rechtsplan, dem Deckblatt zur Änderung, der Begründung und der Artenschutzrechtlichen Einschätzung werden gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 7. Oktober 2024 bis 8. November 2024 jeweils einschließlich,

durch Veröffentlichung im Internet unter www.horb.de/Bebauungspläne ausgelegt. Eine weitere Auslegung findet bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, während der aktuellen Öffnungszeiten statt. In diesem Zeitraum kann während der genannten Dienststunden Einsicht in die ausgelegten Unterlagen genommen werden. Auch außerhalb der Dienststunden können Termine vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, per Mail an stadtplanung(at)horb.de oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Horb a. N., den 4. Oktober 2024

Peter Rosenberger, Oberbürgermeister


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