Frau
Katrin Edinger
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Zimmer 532

Rathaus Horb
Marktplatz 14
72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

Bebauungsplan „Hahner“ in Horb a. N.
Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Horb a. N. beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuentwicklung eines innerstädtischen, unbebauten Areals im Bereich des Hohenbergs zu schaffen. Dazu hat der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. die Einleitung eines Änderungsverfahren des Bebauungsplans „Hahner“ in Horb a. N. in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2024 beschlossen. In seiner öffentlichen Sitzung am 24. September 2024 hat der Gemeinderat die Entwurfsunterlagen der Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Hahner“ in Horb a. N. gebilligt. Auf dem Areal sollen Gewerbeflächen mit Handelsbereichen und Büroräumen sowie einer Wohnbebauung entstehen.

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften befindet sich im bebauten Gebiet „Hohenberg“ und wird begrenzt durch die „Junghansstraße“ und die Straße „Steigle“. Er umfasst folgende Flurstücke Nr. 1737/1, 1735, 1734 und 1737/3 der Gemarkung Horb a. N. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Übersichtsplan.

Artenschutz und Hinweis zur Umweltprüfung

Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung „Hahner“ in Horb a. N. mit dem Lageplan, dem Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften), der Begründung und dem Schalltechnischen Gutachten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 7. Oktober 2024 bis 8. November 2024 jeweils einschließlich,

durch Veröffentlichung im Internet unter www.horb.de/Bebauungspläne ausgelegt. Eine weitere Auslegung findet bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, während der aktuellen Öffnungszeiten statt. In diesem Zeitraum kann während der genannten Dienststunden Einsicht in die ausgelegten Unterlagen genommen werden. Auch außerhalb der Dienststunden können Termine vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, per Mail an stadtplanung(at)horb.de oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Horb a. N., den 4. Oktober 2024

Peter Rosenberger, Oberbürgermeister


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