Bebauungsplan „barbel-west- erweiterung“ in Horb a. N.-TalheimAufstellung des Bebauungsplans „Barbel-West-Erweiterung“ in Horb a. N.-Talheim nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Hier: Öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in öffentlicher Sitzung am 25.09.2018 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Barbel-West-Erweiterung" in Horb a. N.-Talheim nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens nach § 13b BauGB werden die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird begrenzt durch die Flurstücke Nrn. 552/1, 551/2, 552, 555 und 554 im Norden, durch die Flurstücke Nr. 2058/1 („Monte Scherbelino“), 2313, 2188 (Barbelstraße) und den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Barbel-West“ im Osten. Südwestlich wird der Geltungsbereich begrenzt durch den Hang zum Schloßgrund. Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem folgenden Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
Mit dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von ca. 33 Wohnbauplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet am nordwestlichen Ortsrand von Horb a. N.-Talheim (Untertalheim) geschaffen werden. Es sollen Einzel- und Doppelhausbebauungen ermöglicht werden. Mittig im Plangebiet sind Grundstücke für niedrigen Geschosswohnungsbau vorgesehen. Die Bebauung orientiert sich am Maß des Bebauungsplans „Barbel-West“, der sich östlich an das Plangebiet anschließt. Mit der Übernahme der Dachformen wird die Dachlandschaft der Umgebung ebenfalls fortgesetzt.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die „Barbelstraße“. Drei Wohnwege zweigen nördlich zur Erschließung der hinterliegenden Grundstücke ab. Eine weitere Anliegerstraße bildet eine Verbindung zwischen der „Barbelstraße“ und der „Talheimer Höhe“ im Süden des Geltungsbereichs.
Artenschutz und Hinweis zur Umweltprüfung
Im Verfahren wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorgenommen. Die Umweltbelange sowie die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen wurden im erstellten Umweltbeitrag mit grünordnerischen Festsetzungen dargelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Barbel-West-Erweiterung“ in Horb a. N.-Talheim mit dem Lageplan, den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung, dem Umweltbeitrag und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden gemäß der §§ 2 und 3 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
8. Februar 2021 bis 10. März 2021,
jeweils einschließlich, durch Veröffentlichung ausgelegt.
Eine weitere Auslegung findet bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532 von Montag bis Freitag vormittags von 08:00 bis 11:30 Uhr, Dienstag nachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 13:30 bis 17:30 Uhr statt. Das Rathaus kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Ein Termin kann unter der Telefonnummer 07451 901-257 vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 4 PlanSiG können Anregungen auch als E-Mail an stadtplanung(at)horb.de gesendet werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderungen unberücksichtigt bleiben können.
Horb am Neckar, den 29. Januar 2021
Peter Rosenberger, Oberbürgermeister