Bebauungspläne "GE Haiterbacher Steige II" und "SO Musterhäuser"Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „GE Haiterbacher Steige II“ und Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet (SO) Musterhäuser“ in Horb a.N.-Talheim
Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „GE Haiterbacher Steige II“ in Horb a.N. Talheim sollen um einen Teilbereich erweitert und somit geändert werden. Der zu erweiternde Bereich (Änderungsbereich) war bisher im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Musterhäuser“. Durch diese Änderung sollen der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „SO Musterhäuser“ aufgehoben und der Änderungsbereich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „GE Haiterbacher Steige II“ aufgenommen werden.
Im Änderungsbereich sollen eine gewerbliche Baufläche sowie Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.Nr. 1864/1 der Gemarkung Untertalheim und ergibt sich aus dem Übersichtsplan.
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „GE Haiterbacher Steige II“ und der örtlichen Bauvorschriften mit Aufhebung des Bebauungsplanes „SO Musterhäuser“, einschließlich der Begründung, liegt in der Zeit vom
25. März 2019 bis 25. April 2019,
je einschließlich bei der Stadtverwaltung Horb a.N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, während der allgemeinen Öffnungszeiten (im blauen Kasten unter „Öffnungszeiten Stadtverwaltung“ gesondert abgedruckt) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Auslegungsunterlagen können auch im Internet unter www.horb.de/Bebauungspläne eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Angabe der Anschrift des Verfassers ist zweckmäßig.
Horb am Neckar, den 15. März 2019
Peter Rosenberger, Oberbürgermeister