Änderung des Bebauungsplans „Veigelesgärten" in Horb a. N.-betraFrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Baugesetzbuch
Hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 beschlossen, die Bebauungsplanänderung und die Änderung der örtlichen Bauvorschriften „Veigelesgärten“ in Horb a. N.-Betra nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.
Lage und Umfang des Plangebiets
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des Horber Stadtteils Betra zwischen den Kreisstraßen K 4763 und K 4762 sowie dem bestehenden Gewerbegebiet „Veigelesgärten“. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,64 ha beinhaltet die Flurstücke 1410/2, 1411/2, 1413/2 und 1414 i.T. Die Lage des Plangebiets ergibt sich aus dem Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
Mit einem Büroneubau will sich ein im Horber Stadtteil Betra ansässiger Gewerbebetrieb räumlich vergrößern und gleichzeitig ein attraktives Umfeld für Mitarbeiter bieten und damit auch neue Beschäftigte gewinnen. Als Erweiterung bietet sich die unmittelbare Freifläche zwischen dem Firmenareal und den beiden Kreisstraßen K 4762/K4763 am Ortseingang von Betra an. Dieser Standort stellt für die Firma einerseits einen sehr repräsentativen Standort dar, andererseits soll dadurch der Ortseingang von Betra eingeleitet und aufgewertet werden. Für das bestehende Firmenareal besteht bereits ein Bebauungsplan „Veigelesgärten“ (1. Änderung), welcher in Teilen nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und daher gleichzeitig im beabsichtigten Bebauungsplanänderungsverfahren angepasst werden soll. Mit der Änderung wird eine Fläche von ca. 2.275 m² überplant. Für die Erweiterung des Gewerbebetriebes muss die zu überplanende Fläche zusätzlich im Rahmen der Änderung des Rechtsplanes erweitert werden. Bei diesem Bereich handelt es sich derzeit um einen Außenbereich. Mit der Bebauungsplanänderung „Veigelesgärten“ (Änderung und Erweiterung) soll durch die Definition von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes sichergestellt werden.
Berücksichtigung der Umweltbelange
Die Bebauungsplanänderung „Veigelesgärten“ in Horb a. N.-Betra wird im Regelverfahren aufgestellt. Die Umweltauswirkungen werden im Umweltbericht ermittelt, dargestellt und der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich bilanziert. Ebenfalls wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt, um die Vereinbarkeit der Planungen mit dem Bundesnaturschutzgesetz zu prüfen.
Übergeordnete Planungen
Im Regionalplan Nordschwarzwald wird das Plangebiet als geplante Nutzungsart Gewerbe / Industrie ausgewiesen. Im gültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Horb a.N. wird die Erweiterungsfläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Aufgrund der geringen Flächenerweiterung und da keine regionalplanerischen Ziele entgegen stehen kann die Ausdehnung des Plangebiets als aus dem FNP entwickelt angesehen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Vorentwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung „Veigelesgärten“ in Horb a. N.-Betra mit dem Abgrenzungsplan, dem zeichnerischen Teil, den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung, dem Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 6. November 2023 bis 6. Dezember 2023 jeweils einschließlich,
durch Veröffentlichung im Internet unter www.horb.de/Bebauungspläne ausgelegt. Eine weitere Auslegung findet bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, während der aktuellen Öffnungszeiten statt. In diesem Zeitraum kann während der genannten Dienststunden Einsicht in die ausgelegten Unterlagen genommen werden. Auch außerhalb der Dienststunden können Termine vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, per Mail an stadtplanung(at)horb.de oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Horb a. N., den 3. November 2023
Peter Rosenberger, Oberbürgermeister