Freiflächen-FotovoltaikanlagenKRITERIEN FÜR DIE PLANUNG VONFREIFLÄCHEN-FOTOVOLTAIKANLAGENIM STADTGEBIET HORB A. N.
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 Kriterien für die Planung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen im Stadtgebiet Horb a. N. beschlossen.
Ziel der Kriterien ist es, ein einheitliches Verfahren zur Bewertung möglicher Standorte für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen anzuwenden und dadurch Anfragen von Investoren sowie Vorhaben der Stadt selbst, schneller, einfacher und gleich zu behandeln. Die Kriterien wurden unter Berücksichtigung von landschaftlichen, landwirtschaftlichen und naturschutzrechtlichen Voraussetzungen definiert.