IHR ANSPRECHPARTNER

Sie haben Fragen? Ihren Ansprechpartner finden Sie, wenn Sie auf die nachfolgende Dienstleitung klicken.

Bebauungsplan "Röteberg"
in Horb a.N.-Rexingen

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. November 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Röteberg“ in Horb a. N. - Rexingen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen auf dem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen „Röteberg 3“ in Rexingen die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für einen „landwirtschaftlichen Lern- und Erlebnishof“ geschaffen werden. Die dazu notwendige 82. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. trat am 13. Januar 2023 in Kraft.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften erfolgten
am 27.01.2023 im Amtsblatt der Stadt Horb am Neckar. Der Bebauungsplan „Röteberg“ wurde somit am 27.01.2023 rechtsverbindlich.


Direkt | finden