Bebauungsplan "Röteberg"in Horb a.N.-Rexingen
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. November 2019 die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Röteberg“ in Horb a. N. - Rexingen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen auf dem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen „Röteberg 3“ in Rexingen die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für einen „landwirtschaftlichen Lern- und Erlebnishof“ geschaffen werden. Die dazu notwendige 82. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. trat am 13. Januar 2023 in Kraft.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften erfolgten
am 27.01.2023 im Amtsblatt der Stadt Horb am Neckar. Der Bebauungsplan „Röteberg“ wurde somit am 27.01.2023 rechtsverbindlich.
- Abgrenzungsplan vom 23.10.2019
- Lageplan vom 23.10.2019
- Begründungen vom 23.10.2019
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 23.10.2019
- Örtliche Bauvorschriften vom 23.10.2019
- Umweltbericht vom 23.10.2019
- Stellungnahmen der Auslegung mit Abwägungsvorschlag vom 23.10.2019
- Stellungnahmen der frühz. Beteiligung mit Abwägungsvorschlag vom 25.06.2019
- Satzung "Röteberg" vom 27.11.2019