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Bebauungsplan "Industriegebiet Horb a. n." in Horb a. n. und Horb a. n.-Altheim

"Industriegebiet Horb a. N.", 7. Änderung

Der Bebauungsplan „Industriegebiet Horb a.N.“ in Horb a.N. und Horb a.N. - Altheim ist seit
dem 21.01.1981 rechtsverbindlich. Er wurde bisher 6 Mal geändert. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 119 ha und weist Industriebauflächen (GI) aus.
Weiterhin werden Grün- sowie Verkehrsflächen im Bebauungsplan festgesetzt. Die Bebaubarkeit
wird über großzügige, meist über mehrere Grundstücke verlaufende Baufenster definiert.
Das Änderungsgebiet umfasst zwei Teilbereiche des Bebauungsplanes in einer Größe von
insgesamt ca. 1,88 ha. In diesem Bereich weist der Bebauungsplan Industrieflächen, Grünfläche
(Parkanlage) sowie eine Versorgungsfläche aus.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften erfolgte
am 20.05.2022 im Amtsblatt der Stadt Horb am Neckar. Die 7. Änderung des Bebauungsplans
„Industriegebiet Horb a. N.“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Altheim wurde somit am
20.05.2022 rechtsverbindlich.

"Industriegebiet Horb a. N.", 8. Änderung

Der Bebauungsplan „Industriegebiet Horb a.N.“ in Horb a.N. und Horb a.N. - Altheim ist seit
dem 21.01.1981 rechtsverbindlich. Er wurde bisher 7 Mal geändert. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 119 ha und weist Industriebauflächen (GI) aus.
Weiterhin werden Grün- sowie Verkehrsflächen im Bebauungsplan festgesetzt. Die Bebaubarkeit
wird über großzügige, meist über mehrere Grundstücke verlaufende Baufenster definiert.
Das Änderungsgebiet umfasst eine Teilfläche des Bebauungsplanes in einer Größe von ca.
14,2 ha. In diesem Bereich weist der Bebauungsplan im größten Teil Industrieflächen sowie
nördlich gelegene landwirtschaftliche Flächen aus.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften erfolgte am 02.09.2022 im Amtsblatt der Stadt Horb am Neckar. Die 8. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Horb a. N.“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Altheim wurde somit am 02.09.2022 rechtsverbindlich.


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