Bebauungsplan "Steigle-Hahner II" in Horb a. n.
"Steigle-Hahner II", 6. Änderung
Der Bebauungsplan „Steigle-Hahner II“ in Horb a. N. ist seit dem 23.02.1976 rechtsverbindlich und weist neben einer Gemeinbedarfsfläche für eine Schule ausschließlich gewerbliche Bauflächen aus. Der Bebauungsplan wurde bereits mehrfach geändert. Zuvor wurde er am 31.05.1994 sowie am 06.10.2017 hinsichtlich seiner Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einzelhandel überarbeitet. Der ehemals im Gesamten ausgeschlossene Einzelhandel ist seither im Bereich des Automobil- und Möbelhandels ausnahmsweise zulässig. Ebenso sind einzelhandelsrelevante Sortimente ausnahmsweise zulässig, wenn sie „nichtzentrenrelevant“ oder „zentrenrelevant“ im Zusammenhang mit online-Versand, Handwerkerbetrieb oder Großhandel untergeordnet angeboten werden und eine Verkaufsfläche von 400 m² nicht überschreiten. Das Plangebiet ist voll erschlossen und seit längerem aufgesiedelt. Es finden sich neben verschiedenen Gewerbebetrieben auch zulässige Handelsnutzungen (z.B. KFZ-Verkauf) sowie Dienstleistungsbetriebe (z.B. Reinigung) wieder. Das Plangebiet ist vollständig in den Siedlungsbereich integriert und von anderen Baugebieten umgeben. Die Wohnbebauung des Hohenbergs schließt sich unmittelbar an das Plangebiet an.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung erfolgte am 06.11.2020 im
Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Die 6. Bebauungsplanänderung „Steigle-Hahner II“, Horb a. N.,
wurde somit am 06.11.2020 rechtsverbindlich.