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bebauungsplan „fruchtkasten-innenstadt“ in Horb a. N
Veränderungssperre für das Gebiet „Fruchtkasten-Innenstadt“ in Horb a. N

Satzung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. September 2024 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Fruchtkasten-Innenstadt“ in Horb a. N. gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 04. Oktober 2024.

Mit dem Bebauungsplan soll die geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden. Da bereits die Stadtgestaltungssatzung und die Gesamtanlagenschutzsatzung den gestalterischen Rahmen vorgeben, werden im Bebauungsplan im Wesentlichen Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung getroffen. Zur Sicherung der beabsichtigeten Planung, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. September 2024 eine Veränderungssperre per Satzung beschlossen. 

Die ortsübliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte am 04. Oktober 2024 im Amtsblatt der Stadt
Horb a. N. Die Veränderungssperre für den Bereich „Fruchtkasten-Innenstadt“, Horb a. N. wurde somit am
04. Oktober 2024 rechtsverbindlich.


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