Bebauungsplan "Mühlwasen"in Horb a. N.-Bildechingen
"Mühlwasen", 6. Änderung
Der Bebauungsplan „Mühlwasen“ in Horb a.N. - Bildechingen ist seit 04.10.1971 rechtsverbindlich
und wurde bisher 5 mal geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 17,9 ha und weist allgemeine (WA) sowie reine Wohnbauflächen (WR), Mischgebiets (MI)- und Gewerbegebietsflächen (GE) aus. Die Bebaubarkeit wird über großzügige, meist über mehrere Grundstücke verlaufende Baufenster definiert.
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Dezember 2022 die 6. Änderung des Bebauungsplans „Mühlwasen“ in Horb a. N. - Bildechingen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die 6. Änderung des Bebauungsplans „Mühlwasen“ in Horb a. N.-Bildechingen beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche und einer gemischten Baufläche. Hierfür wurden die Nutzungsart, die Nutzungsschablone und die Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungsarten auf den Flst. Nrn. 1882 und 1872 der Gemarkung Bildechingen angepasst. Weiterhin werden zur Sicherung bestehender Leitungen Leitungsrechte eingetragen.