Bebauungsplan "Gries II"in Horb a. N.-Bildechingen
"Gries II", 1. Änderung
Der Bebauungsplan „Gries II“ in Horb a.N. - Bildechingen ist seit 26.06.1979 rechtsverbindlich
und wurde bisher noch nicht geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha und weist allgemeine (WA) sowie reine Wohnbauflächen (WR) aus. Die Bebaubarkeit wird über großzügige, meist über mehrere Grundstücke verlaufende Baufenster definiert.
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Dezember 2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gries II“ in Horb a. N. - Bildechingen gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gries II“ in Horb a. N.-Bildechingen beinhaltet die Anpassung der Nutzungsschablone, um eine flexible Wohnbebauung zu ermöglichen. Das Änderungsgebiet umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Bildechingen: Flst. Nr. 1882/14 im Ganzen, Flst Nrn. 1882, 1872 sowie 1882/6 teilweise.