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Bebauungsplan "Bände"
in Horb a. N.-Dießen

"Bände", 7. Änderung

Der Bebauungsplan „Bände“ in Horb a.N. - Dießen, ist seit dem 16.06.1998 rechtsverbindlich.
Er wurde bisher 6 Mal in Teilbereichen geändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha und weist allgemeine
Wohnbauflächen (WA) aus. In Teilbereichen wurden Grünflächen ausgewiesen.
Die Bebaubarkeit wird über Baufenster definiert.
Das Änderungsgebiet umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 66/2, Gemarkung Horb a.N.- Dießen.
In diesem Bereich weist der Bebauungsplan ein Baufenster und eine Baulinie für ein Wohngebäude
aus.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften erfolgten
am 05.08.2022 im Amtsblatt der Stadt Horb am Neckar. Die 7. Änderung des Bebauungsplans
„Bände“ in Horb a. N. - Dießen wurde somit am 05.08.2022 rechtsverbindlich.


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