einzelhandelskonzept für die Stadt horb am neckarvom 21.05.2019
Mit Beschluss des Gemeinderat der Stadt Horb a.N. vom 21.05.2019 wurde das bisherige Einzelhandelskonzept für die Stadt Horb a.N. vom 30.03.2010 fortgeschrieben. Das neue Einzelhandelskonzept stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuchs dar und ist im Rahmen der Bauleitplanung (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan) zu berücksichtigen.
Die wesentlichen Inhalte des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes sind die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs, die Horber Sortimentsliste sowie Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung. Grundlage für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist das Gutachten des Büro Dr. Acocella vom 21.05.2019.
Das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept der Stadt Horb a. N. kann von jedermann während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Horb a. N. - Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Zimmer 531 - eingesehen werden. Außerdem kann das Einzelhandelskonzept auch auf dieser Internetseite abgerufen werden.
Dokumente
Einzelhandeskonzept für die Stadt Horb a. N. vom 21.05.2019 (PDF 7MB)
1. Änderung des Einzelhandeslskonzeptes der Stadt Horb a. N.
Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs
Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2022 beschlossen, ein erstes Änderungsverfahren für das bestehende Einzelhandelskonzept der Stadt Horb a.N. vom 21.05.2019 einzuleiten. Die Auslegung erfolgte vom 14. November 2022 bis 16. Dezember 2022, je einschließlich. Die Unterlagen dazu können Sie hier einsehen:
Rechtsverbindliche Anwendung
Der wesentliche Inhalt der Änderung ist die neue Zuteilung eines Sortiments. Somit wird das Sortiment Spielwaren nicht mehr unter „sonstige zentrenrelevante Sortimente“, sondern zukünftig als „nicht zentrenrelevantes Sortiment“ geführt. Grundlage für die 1. Änderung des Einzelhandelskonzepts ist der Textteil mit Anlagen und die Begründung des Fachbereichs Stadtentwicklung der Stadt Horb a. N. vom 31.01.2023.
Die 1. Änderung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Horb a. N. kann während der aktuellen Öffnungszeiten (im blauen Kasten unter „Öffnungszeiten Stadtverwaltung“ gesondert abgedruckt), bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Zimmer 531, eingesehen werden.
Mit der Bekanntmachung vom 09.06.2023 im örtlichen Amtsblatt kommt die 1. Änderung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Horb a. N. zur Anwendung.
Dokumente
Einzelhandeskonzept 21.05.2019 mit Anlagen
Abgrenzungsplan zentraler Versorgungsbereich Horber Innenstadt