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Annette Appenzeller
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Rathaus Horb
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72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

einzelhandelskonzept für die Stadt horb am neckar
vom 21.05.2019

Mit Beschluss des Gemeinderat der Stadt Horb a.N. vom 21.05.2019 wurde das bisherige Einzelhandelskonzept für die Stadt Horb a.N. vom 30.03.2010 fortgeschrieben. Das neue Einzelhandelskonzept stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuchs dar und ist im Rahmen der Bauleitplanung (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan) zu berücksichtigen.

Die wesentlichen Inhalte des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes sind die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs, die Horber Sortimentsliste sowie Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung. Grundlage für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist das Gutachten des Büro Dr. Acocella vom 21.05.2019.

Das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept der Stadt Horb a. N. kann von jedermann während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Horb a. N. - Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Zimmer 531 - eingesehen werden. Außerdem kann das Einzelhandelskonzept auch auf dieser Internetseite abgerufen werden.

Dokumente

Einzelhandeskonzept für die Stadt Horb a. N. vom 21.05.2019 (PDF 7MB)



1. Änderung des Einzelhandeslskonzeptes der Stadt Horb a. N.

Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs

Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2022 beschlossen, ein erstes Änderungsverfahren für das bestehende Einzelhandelskonzept der Stadt Horb a.N. vom 21.05.2019 einzuleiten.

Im zentralen Versorgungsbereich Horber Innenstadt sind derzeit keine eigenständigen Spielwarengeschäfte vorhanden. Das Angebot besteht ausschließlich aus unzureichenden Randsortimenten. Daher soll das Einzelhandelskonzept dahingehend geändert werden, dass Spielwaren künftig als nicht zentrenrelevant angesehen werden. Die Änderung soll eine Ansiedlung von eigenständigen, kleinflächigen Spielwarengeschäften, auch außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches und insbesondere im Bereich des Gewerbegebiets Hohenberg, ermöglichen.

Der Gemeinderat hat weiter beschlossen, die Öffentlichkeit am Entwurf der ersten Änderung des Einzelhandelskonzepts zu beteiligen. Die Entwurfsunterlagen der ersten Änderung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Horb a. N. vom 21.05.2019 bestehen aus den folgenden Unterlagen:

- Einzelhandelskonzept der Stadt Horb a. N. vom 21.05.2019

- Textteil der 1. Änderung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Horb a. N.

- Anlage 1 zur 1. Änderung des Einzelhandelskonzepts, Abgrenzungsplan des zentralen Versorgungsbereichs Horber Innenstadt

- Anlage 2 zur 1. Änderung des Einzelhandelskonzepts, Horber Sortimentsliste mit Änderung

- Anlage 3 zur 1. Änderung des Einzelhandelskonzepts,  Gutachten zum Einzelhandelskonzept der Stadt Horb a. N.

- Begründung zur 1. Änderung des Einzelhandelskonzepts

Die Entwurfsunterlagen werden in der Zeit

vom 14. November 2022 bis 16. Dezember 2022,

je einschließlich bei der Stadtverwaltung Horb a.N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, während der allgemeinen Öffnungszeiten (im blauen Kasten unter „Öffnungszeiten Stadtverwaltung“ gesondert abgedruckt) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Hinweis: Die allgemeinen Bestimmungen und Hygienerichtlinien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind bei der Einsichtnahme vor Ort zu beachten.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, Stellungnahmen schriftlich, elektronisch an stadtplanung@horb.de oder mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Horb a. N. vorbringen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des 1. Änderungsverfahrens des Einzelhandelskonzepts. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Homepage der Stadt Horb a. N. unter www.horb.de/Datenschutz veröffentlicht.

Die im Rahmen der Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen werden anschließend dem Gemeinderat zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt, bevor die 1. Änderung des Einzelhandelskonzepts durch den Gemeinderat als städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuchs beschlossen werden kann.

Horb am Neckar, den 4. November 2022

Peter Rosenberger, Oberbürgermeister


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