einzelhandelskonzept für die Stadt horb am neckarvom 21.05.2019
Mit Beschluss des Gemeinderat der Stadt Horb a.N. vom 21.05.2019 wurde das bisherige Einzelhandelskonzept für die Stadt Horb a.N. vom 30.03.2010 fortgeschrieben. Das neue Einzelhandelskonzept stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 des Baugesetzbuchs dar und ist im Rahmen der Bauleitplanung (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan) zu berücksichtigen.
Die wesentlichen Inhalte des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes sind die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs, die Horber Sortimentsliste sowie Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung. Grundlage für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist das Gutachten des Büro Dr. Acocella vom 21.05.2019.
Das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept der Stadt Horb a. N. kann von jedermann während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Horb a. N. - Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Zimmer 531 - eingesehen werden. Außerdem kann das Einzelhandelskonzept auch auf dieser Internetseite abgerufen werden.
Die wesentlichen Inhalte des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes sind die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs, die Horber Sortimentsliste sowie Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung. Grundlage für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist das Gutachten des Büro Dr. Acocella vom 21.05.2019.
Das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept der Stadt Horb a. N. kann von jedermann während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Horb a. N. - Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Zimmer 531 - eingesehen werden. Außerdem kann das Einzelhandelskonzept auch auf dieser Internetseite abgerufen werden.