Bebauungsplan "veigelesgärten"
in Horb a. N.-Betra

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in öffentlicher Sitzung am 25.06.2024 die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Veigelesgärten“ in Horb a. N.-Betra als Satzungen beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des Horber Stadtteils Betra zwischen den Kreisstraßen K 4763 und K 4762 sowie dem bestehenden Gewerbegebiet „Veigelesgärten“. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,64 ha beinhaltet
die Flurstücke 1410/2, 1411/2, 1413/2 und 1414 i.T.. Um den Rechtsplan an den tatsächlichen Bestand und die erforderliche Nutzung anzupassen, wird der rechtskräftige Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes „Veigelesgärten“ von der Planung um 2.275 m² überplant. Mit dem Verfahren sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung des Bestands und eine Erweiterung für den Neubau eines Bürogebäudes einer am Ort ansässigen Firma geschaffen worden.

Die ortsübliche Bekanntmachung der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Veige-lesgärten“ in Horb a. N.-Betra erfolgte am 12.07.2024 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N.
Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Veigelesgärten“ in Horb a. N.-Betra wurde somit am 12.07.2024 rechtsverbindlich.


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