Bebauungspläne "GE Haiterbacher Steige II" und "SO Musterhäuser"Änderung/Erweiterung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „GE Haiterbacher Steige II“ in Horb a.N.-Talheim und Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet (SO) Musterhäuser“
Öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Dezember 2019 beschlossen, den Änderungsentwurf des Bebauungsplanes „GE Haiterbacher Steige II“ in Horb a.N.-Talheim nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „GE Haiterbacher Steige II“ in Horb a.N. Talheim sollen um einen Teilbereich erweitert und somit geändert werden. Der zu erweiternde Bereich (Änderungsbereich) war bisher größtenteils im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Musterhäuser“. Durch diese Änderung sollen der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „SO Musterhäuser“ aufgehoben und der Änderungsbereich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „GE Haiterbacher Steige II“ aufgenommen werden.
Im Änderungsbereich sollen eine gewerbliche Baufläche sowie Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 1864/1, 1860 und 1861 der Gemarkung Untertalheim und ergibt sich aus dem Übersichtsplan.
Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „GE Haiterbacher Steige II“ und der örtlichen Bauvorschriften mit Aufhebung des Bebauungsplanes „SO Musterhäuser“, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
20. Januar 2020 bis 20. Februar 2020,
je einschließlich bei der Stadtverwaltung Horb a.N., Fachbereich Stadtentwicklung , Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, während der allgemeinen Öffnungszeiten (im blauen Kasten unter „Öffnungszeiten Stadtverwaltung“ gesondert abgedruckt) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Auslegungsunterlagen können auch im Internet unter www.horb.de/Bebauungspläne eingesehen werden.
Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor: Umweltbericht als Bestandteil der Begründung sowie artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Stellungnahmen und Gutachten zu den Themen: Schutzgut Arten (insbesondere Vögel und Fledermäuse), Schutzgut Biotope, Schutzgut Boden, Schutzgut Grundwasser (u.a. Versickerung), Schutzgut Oberflächenwasser, Schutzgut Orts-/Landschaftsbild, Klima und Luft, Erholung, Kultur- und Sachgüter und Mensch. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Horb am Neckar, den 10. Januar 2020
Peter Rosenberger, Oberbürgermeister
Dokumente zur Auslegung
- Übersichtsplan vom 05.11.2019
- Lageplan zur Änderung vom 05.11.2019
- Begründung zur Änderung vom 05.11.2019
- Ergänzung der planungsrechtlichen Festsetzungen vom 05.11.2019
- Umweltbericht vom 05.11.2019
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 05.11.2019
- Versickerungsgutachten vom 28.05.2014
- Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 05.11.2019