Bebauungsplan „Scheibenhalde“ in Horb a. N.-NordstettenAufstellung des Bebauungsplans „Scheibenhalde“ in Horb a. N.-Nordstetten im förmlichen Verfahren
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Am 13. Dezember 2022 hat der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „Scheibenhalde“ in Horb a. N.-Nordstetten, in der Fassung vom 28.10.2022, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Stadtteils Nordstetten der Stadt Horb a.N. Nördlich, südlich und westlich befindet sich bestehende Wohnbebauung. Im Osten grenzt die Bundesstraße B 32 an, welche derzeit im Zuge des Neubaus der Hochbrücke Neckartal- Horb a.N. neu ausgebaut wird. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 1,16 ha beinhaltet die Flurstücke 191 (Straße „Scheibenhalde“), 183 (Straße „Horber Steige“), 2408 i.T., 2409/1, 2409/2, 2411 und 2412 i.T.. Der räumliche Geltungsbereich ist der folgenden Plandarstellung zu entnehmen.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplanverfahren „Scheibenhalde“ in Horb a. N.-Nordstetten sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebiets unter Nutzung der bestehenden verkehrlichen und sonstigen Ver- und Entsorgungseinrichtungen geschaffen werden. Im Sinne einer Nachverdichtung bzw. eines Lückenschlusses im nördlichen Bereich des Ortsteils soll die Freifläche wohnbaulich nutzbar gemacht werden. Somit kann mit der im FNP als Wohngebiet ausgewiesenen Fläche weiteres Bauland zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig dient der Bebauungsplan der Bewältigung möglicher Konflikte zwischen dem vorliegenden Nutzungsanspruch und den Belangen von Natur und Landschaft.
Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf sind folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (teilweise in Form von Fachgutachten) verfügbar:
- Umweltbericht mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglicher Betroffenheit von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen vom 28.10.2022.
- Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter. Der Ausgleich für die geschützte FFH-Mähwiese (Biotoptyp 33.43) wird durch eine Maßnahme der Flächenagentur Baden-Württemberg (Maßnahme 325.02.016.06) erbracht. Diese wird an einem terrassierten Hang des Neckartals zwischen Sulz a. N. und Mühlheim umgesetzt.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabensbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen vom 28.10.2022.
- Die weiteren bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Denkmalschutz, Grundwasser- / Bodenschutz, Geologie & Boden, Arten- und Umweltschutz, Entwässerung, Wasserversorgung, Lufthygiene, Klima, Biotopschutz und verkehrliche Erschließung.
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans bestehen aus dem zeichnerischen Teil, dem Textteil, den örtlichen Bauvorschriften und der Begründung inklusive Anlagen (Umweltbericht inkl. Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung und Bestandsplan der Biotop- und Nutzungsstrukturen, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) sowie dem Abwägungsprotokoll der in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Entwurfsunterlagen des beiden Bebauungsplans „Scheibenhalde“ in Horb a. N.-Nordstetten werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
2. Januar 2023 bis 10. Februar 2023,
jeweils einschließlich, bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532 während der aktuellen Öffnungszeiten (im blauen Kasten unter „Öffnungszeiten Stadtverwaltung“ gesondert abgedruckt) öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der angegebenen Auslegungsfrist, schriftlich, per E-Mail an stadtplanung(at)horb.de oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Horb a. N. vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Homepage der Stadt Horb a. N. unter www.horb.de/Datenschutz veröffentlicht.
Horb a. N., den 23. Dezember 2022
Peter Rosenberger, Oberbürgermeister
Dokumente zur Auslegung
- Abgrenzungsplan vom 28.10.2022
- Lageplan Entwurf vom 28.10.2022
- Planungsrechtliche Festsetzungen Entwurf vom 28.10.2022
- Örtliche Bauvorschriften Entwurf vom 28.10.2022
- Begründungen Entwurf vom 28.10.2022
- Umweltbericht mit Bestandsplan vom 28.10.2022
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 28.10.2022
- Abwägungsprotokoll frühzeitige Beteiligung vom 28.10.2022
- Abwägungsprotokoll frühzeitige Beteiligung vom 28.10.2022 nicht öffentlich
- Abgrenzungsplan