Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Scheibenhalde"in Horb a.N.-Nordstetten
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2022 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Scheibenhalde“ in Horb a. N.-Nordstetten nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2022 die Vorentwurfsunterlagen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss des Gemeinderates vom 08.03.2022, Drucksache Nr. 045/2022 im Bürgerinformationssystem.
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Erfolgt in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022. Unterlagen können Sie hier einsehen.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Erfolgt in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 10.02.2023. Unterlagen können Sie hier einsehen.
Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
- Noch nicht erfolgt.