Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "INdustriegebiet horb a. n."in Horb a.N. und Horb a. N.-Altheim
Änderung
Der Gemeinderat Horb a. N. hat in seiner Sitzung am 24. September 2024 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Horb a. N.“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Altheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat die Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung gebilligt.
Die Änderung des Bebauungsplans soll die zukünftige Erweiterung und technische Weiterentwicklung eines ortsansässigen Unternehmens ermöglichen. Dafür sollen die Bauflächen und die planungsrechtlichen Festsetzungen in Bezug auf die max. Höhen baulicher Anlagen angepasst werden. Damit kann eine flächensparende und umweltverträgliche Bebauung erreicht werden.
Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Horb a. N.“ in Horb a. N und Horb a. N-Altheim befindet sich im bebauten Gebiet des Industriegebiets Heiligenfeld. Dieser wird begrenzt durch die „Manfred-Volz-Straße“ im Süden und die Gleisanlagen des Industriegleises im Norden. Er umfasst folgende Flurstücke Nr. 6087, 6065/1 und 6065 der Gemarkung Horb a. N.
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss des Gemeinderats vom 24.09.2024, Drucksache Nr. 138/2024 im Bürgerinformationssystem.
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Entfällt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Erfolgt in der Zeit vom 7. Oktober 2024 bis 8. November 2024 jeweils einschließlich.
Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
- Noch nicht erfolgt.