Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "hahner"in Horb a.N.
Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in öffentlicher Sitzung am 14. Mai 2024 beschlossen, das Änderungsverfahren des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Hahner" in Horb a. N. nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 7 LBO im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB einzuleiten. Mit der Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Gewerbefläche mit Handelsbereichen und Büroräumen sowie einer Wohnbebauung geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften befindet sich im bebauten Gebiet „Hohenberg“ und wird begrenzt durch die „Junghansstraße“ und die Straße „Steigle“. Er umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Horb a. N.: Flst. Nrn. 1737/1, 1735, 1734, und 1737/3.
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss des Gemeinderats vom 14.05.2024, Drucksache Nr. 137/2024 im Bürgerinformationssystem.
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Entfällt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Erfolgt in der Zeit vom 7. Oktober 2024 bis 8. November 2024 jeweils einschließlich.
Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
- Noch nicht erfolgt.