Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Seeblick-ost"
in Horb a.N.-Grünmettstetten

Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in öffentlicher Sitzung am 26.11.2019 beschlossen, für den Bereich "Seeblick-Ost" in Horb a.N.-Grünmettstetten ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie örtlicher Bauvorschriften nach § 13 b Baugesetzbuch einzuleiten.

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB

Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

  • Entfällt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

  • Erfolgt in der Zeit vom 12.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023. Unterlagen können Sie hier einsehen.
    Erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 13.06.2024. Unterlagen können Sie hier einsehen.

Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB

  • Noch nicht erfolgt.

Direkt | finden