Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "spitzwiesen"in Horb a.N.-Dießen
Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in öffentlicher Sitzung am 26.11.2019 beschlossen, für den Bereich "Spitzwiesen" in Horb a.N.-Dießen ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie örtlicher Bauvorschriften nach § 13 b Baugesetzbuch einzuleiten.
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss des Gemeinderates vom 26.11.2019, Drucksache Nr. 129/2019 im Bürgerinformationssystem. Hierbei wurde von dem Beschlussvorschlag Ziff. 2 abgewichen.
Umstellung auf förmliches Verfahren
- Beschluss des Gemeinderates am 30.01.2024, Drucksache 013/2024 im Bürgerinformationssystem.
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
-
Noch nicht erfolgt.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Noch nicht erfolgt.
Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
- Noch nicht erfolgt.