Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "krähenacker"in Horb a.N.-Dettingen
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in öffentlicher Sitzung am 14. Mai 2024 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Krähenacker" in Horb a. N.-Dettingen nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 74 Abs. 7 LBO im förmlichen Verfahren aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von ca. 12 Wohnbauplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet am nordöstlichen Ortsrand von Horb a. N.-Dettingen geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Horb a. N.-Dettingen: Flst. Nrn.1436, 1437, 1437/1, 1438, 1438/1, 1438/2, 1438/3, 1455/1, 1456/1 im Ganzen und 1455, 1470 und 1453/8 in Teilen. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an die Bestandsbebauung des „Haldenwegs“, im Osten an die Bestandsbebauung des „Krähenackers“ bzw. der „Hohenbergstraße“, im Westen und Norden an die freie Landschaft an.
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss des Gemeinderats vom 14.05.2024, Drucksache Nr. 098/2024 im Bürgerinformationssystem.
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Erfolgt in der Zeit vom Montag, dem 9. Dezember 2024 bis Freitag, dem 17. Januar 2025, jeweils einschließlich.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
-
Noch nicht erfolgt.
Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
- Noch nicht erfolgt.