Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ahldorf" in Horb a.N.-Ahldorf
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat am 20.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ahldorf“, Horb a. N.-Ahldorf, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Ahldorf“, Horb a. N.-Ahldorf, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufzustellen.
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss des Gemeinderates 20.07.2021, Drucksache Nr.127/2021 im Bürgerinformationssystem.
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Erfolgt in der Zeit vom 31.10.22 bis einschließlich 02.12.2022. Unterlagen können Sie hier einsehen.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Erfolgt in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023. Unterlagen können Sie hier einsehen.
Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
- Noch nicht erfolgt.