Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Seitenäcker"in Horb a.N.-Altheim
Der Verwaltungs- und Technische Ausschuss/Betriebsausschuss (VTA/BA) der Stadt Horb a.N. hat in öffentlicher Sitzung am 12.11.2019 beschlossen, für den Bereich "Seitenäcker" in Horb a.N.-Altheim ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie örtlicher Bauvorschriften nach § 13 b Baugesetzbuch einzuleiten.
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss des Verwaltungs- und Technischen Ausschusses/Betriebsausschusses (VTA/BA) vom 12.11.2019, Drucksache Nr. 032/2019 im Bürgerinformationssystem.
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Entfällt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
- Noch nicht erfolgt.