Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Intermodales Servicezentrum Horb" in Horb a. N.-AltheimBeteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Hier: Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Dezember 2021 die Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften „Intermodales Servicezentrum Horb“ in Horb a. N.-Altheim gebilligt und die Auslegung dieser Entwurfsunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Lage und Umfang des Plangebiets
Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,25 ha. Das Plangebiet liegt nordwestlich der Stadt Horb am Standort Industriegebiet „Heiligenfeld“. Im Norden grenzt es an das geplante Container-Terminal / Bahngleise, im Osten an das bestehende Industriegebiet. Im Süden grenzt der Planbereich derzeit an landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Westen an die K 4706. Der Geltungsbereich umfasst die auf der Gemarkung Altheim liegenden Flurstücke der Nrn.: 2201/6, 2201/10, 2107 teilw., 2201/5 teilw. und ergibt sich aus dem folgenden Übersichtsplan.
Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie erfolgt die Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) auf der Homepage der Stadt Horb a. N. Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 PlanSiG im Amtsblatt der Stadt Horb a. N.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Intermodales Servicezentrum Horb“ in Horb a. N.-Altheim mit dem Lageplan, den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden gemäß des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 PlanSiG in der Zeit
vom 24. Januar 2022 bis 25. Februar 2022,
jeweils einschließlich, durch Veröffentlichung im Internet ausgelegt.
Eine weitere Auslegung findet bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532 von Montag bis Freitag vormittags von 08:00 bis 11:30 Uhr, Dienstag nachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 13:30 bis 17:30 Uhr statt. Das Rathaus kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Ein Termin kann unter der Telefonnummer 07451 901-257 vereinbart werden. Die aktuell gültigen allgemeinen Bestimmungen und Hygienerichtlinien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind bei der Einsichtnahme vor Ort zu beachten.
Umweltbezogene Informationen
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:
- Umweltbericht vom 24.08.2021, mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und möglichen Betroffenheiten von Menschen (insb. Wohn- und Erholungsfunktionen), Pflanzen und Tieren (insb. Lebensraum), der biologischen Vielfalt und des Artenschutzes, Boden (insb. Flächenversiegelung), Wasser (insb. der Rückhalt und die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima (insb. Kaltluft- und Frischluftproduktion), des Landschafts- und Ortsbildes (Beeinträchtigung als Folge der Bebauung) sowie von Kultur- und Sachgütern und deren jeweiliger Wechselwirkungen. Zudem die Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzgüter.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 16.11.2020, mit Aussagen zu den vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen und der vorhabenbedingten Betroffenheit von planungsrelevanten Arten sowie der auf dieser Basis zu ergreifenden Maßnahmen
- Hydrologisches Gutachten vom 22.01.2021, mit Aussagen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die hydrologische Situation im Wasserschutzgebiet
- Schallschutzgutachten vom 29.01.2021
- Verkehrsuntersuchung vom 17.12.2020
- Gutachterliche Stellungnahme zur Verwendung von Bodenmaterial zur Herstellung von technischen Erdbauwerken und Abdichtungen der Verkehrsflächen vom 09.02.2021
- Entwässerungsnachweis vom 12.11.2021
- Gutachterliche Stellungnahme der verkehrlichen Anbindung an die K4706 vom 19.07.2021
- Die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten und Behörden zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Entwässerung, Biotop- und Artenschutz, Boden, Geologie, verkehrliche Erschließung und Energiekonzept.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Gemäß § 4 PlanSiG können Anregungen auch als E-Mail an stadtplanung(at)horb.de gesendet werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Horb am Neckar, den 14. Januar 2022
Peter Rosenberger, Oberbürgermeister
Dokumente zur Auslegung
- Lageplan vom 01.09.2021
- Planungsrechtliche Festsetzungen vom 01.09.2021
- Örtliche Bauvorschriften vom 01.09.2021
- Begründung vom 12.11.2021
- Umweltbericht mit Anlagen vom 24.08.2021
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 16.11.2020
- Hydogeologisches Gutachten vom 22.01.2021
- Schallschutzgutachten vom 29.01.2021
- Verkehrsgutachten vom 17.12.2020
- Gutachterliche Stellungnahme Auffüllmaterial vom 09.02.2021
- Entwässerungsnachweis mit Anlagen und Plänen vom 12.11.2021
- Gutachterliche Stellungnahme Anbindung K4706 vom 19.07.2021
- Vorhaben und Erschließungsplan vom 15.11.2021
- Synopse der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Übersichtsplan