Bebauungsplan „Intermodales Servicezentrum Horb"in Horb a.N.-Altheim
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. März 2021 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Intermodales Servicezentrum Horb“ in Horb a. N.-Altheim aufzustellen.
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss des Gemeinderates 30.03.2021, Drucksache Nr. 013/2021 im Bürgerinformationssystem.
Frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Erfolgt in der Zeit vom 19.04.2021 bis einschließlich 19.05.2021. Unterlagen können Sie hier einsehen.
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Erfolgt in der Zeit vom 24.01.2022 bis einschließlich 25.02.2022. Unterlagen können Sie hier einsehen.
Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB
- Beschluss des Gemeinderats am 21.06.2022.