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Annette Appenzeller
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Zimmer 531

Rathaus Horb
Marktplatz 14
72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Röteberg" in Horb a.N.-Rexingen
- Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB)       - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Juli 2018 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Röteberg“ in Horb a.N.-Rexingen einzuleiten. Mit dem Bebauungsplan sollen auf dem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen „Röteberg 3“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen „landwirtschaftlichen Lern- und Erlebnishof“ geschaffen werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.N. im Bereich „Röteberg“ geändert.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 1075 und 1076 der Gemarkung Rexingen und ergibt sich aus folgendem Übersichtsplan.
 
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung liegen in der Zeit vom

8. April 2019 bis 8. Mai 2019,

je einschließlich bei der Stadtverwaltung Horb a.N., Fachbereich Stadtentwicklung , Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, während der allgemeinen Öffnungszeiten (im blauen Kasten unter „Öffnungszeiten Stadtverwaltung“ gesondert abgedruckt) öffentlich aus. Die Auslegungsunterlagen können auch im Internet unter www.horb.de/Bebauungspläne eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Horb am Neckar, den 29. März 2019
Peter Rosenberger, Oberbürgermeister

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Röteberg"

  • Hier können Sie sich am Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplan im Bereich "Röteberg" beteiligen.

Die Beteiligungsfrist ist abgelaufen.


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