Leben in Horb

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Kai Tesch
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Rathaus Horb
Marktplatz 16
72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

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Horbpass

Mit dem Horbpass möchte die Stadt Horb am Neckar es vor allem Familien mit Kindern und einem geringeren Einkommen erleichtern, aktiv am Leben in Horb teilzunehmen. Der Horbpass berechtigt daher zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen in städtischen Einrichtungen. Die Angebote für Kinder sind mit dem Horbpass kostenlos und für Erwachsene erheblich reduziert. Der Horbpass bietet somit einen einfachen Zugang zu Kultur-, Sport- und Bildungsangeboten in Horb. Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Der Horbpass ist einkommensabhängig. Ihn erhalten alle Horber Einwohner, die einen Anspruch auf Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe haben. Vor einer Inanspruchnahme des Horbpasses muss zuerst das Bildungs- und Teilhabepaket genutzt werden.

Verfahrensablauf

Anträge sind unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Stadtverwaltung Horb am Neckar, Produkt Soziales zu stellen. Das Antragsformular finden Sie in der Broschüre Horbpass, die in der Menüleiste links unten heruntergeladen werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Beantragung des Horbpasses sind entweder der Wohngeld-, Arbeitslosengeld II-, Grundsicherungs- oder Sozialhilfebescheid vorzulegen.

Was ermöglicht der Horbpass?

Neckarbad
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei. Erwachsene zahlen 50 % des Eintritspreises. Ausgegeben werden Karten mit jeweils 20 Eintritten. Der Horbpass ist vorzulegen.

Kulturelle Veranstaltungen der Stadt Horb a. N.
Erwachsene erhalten den ermäßigten Eintrittspreis. Der Horbpass ist vorzulegen.

Ferienbetreuung
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei. Der Horbpass ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Ganztagesbetreuung an Grundschulen
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei. Der Horbpass ist bei Anmeldung vorzulegen.

Stadtranderholung
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei. Der Horbpass ist bei Anmeldung vorzulegen.

Sommerferienprogramm
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei. Der Horbpass ist bei Anmeldung vorzulegen.

Stadtbücherei
Kinder und Jugendliche zahlen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keine Ausleihgebühr. Erwachsene erhalten eine Ermäßigung von 50 % auf die Ausleihgebühr. Der Horbpass ist vorzulegen.

Übertragbarkeit und Gültigkeit

Der Horbpass ist nicht übertragbar. Er ist ab dem Ausstellungsdatum für 12 Monate gültig. Bei Wegzug aus dem Stadtgebiet verliert der Horbpass seine Gültigkeit.

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