Freundeskreis Asyl Horb

Informationen

Flüchtlingszahlen: Horb am Neckar - Baden-Württemberg

Stadt Horb am Neckar

Im Horber Stadtgebiet leben derzeit 49* geflüchtete Menschen in der sogenannten vorläufigen Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für die der Landkreis Freudenstadt zuständig ist.
Außerdem befinden sich derzeit 100* Personen in einer kommunalen Anschlussunterbringung. Einige hundert Personen haben sich auf dem privaten Wohnungsmarkt etablieren können.

Die Stadt Horb ist zur Aufnahme einer bestimmten Anzahl an Geflüchteten mit Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag gesetzlich verpflichtet. Zudem endet der Aufenthalt in der vorläufigen Unterbringung auch mit Erteilung eines Aufnahmetitels oder 24 Monate nach der Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde. Sofern es ihnen nicht möglich ist, eigenständig eine Wohnung zu finden, ist die Stadt Horb im Rahmen der Anschlussunterbringung verpflichtet, die Geflüchteten unterzubringen.

*Stand 08.2021


Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg muss nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel"  13,01 % der Asylbewerber aufnehmen.

- 1995: 12.927 Asylanträge*
- 2000: 8.861 Asylanträge*
- 2005: 2.690 Asylanträge*
- 2014: 16.482 Asylanträge**
- 2015: 57.578 Asylanträge**
- 2016: 84.610 Asylanträge**
- 2017: 21.371 Asylanträge**
- 2020: 11.567 Asylanträge**
- Januar - Juli 2021: 8.903 Asylanträge (11,3% der Gesamtanträge in der Bundesrepublik)

* Zahl der Erstanträge. Quelle: www.integrationsministerium-bw.de.
** Zahl der Asylanträge in Baden-Württemberg insgesamt. Quelle: www.bamf.de.




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