Wohnen

Flächenmanagement

Dorfgemeinschaftshaus Grünmettstetten im Portrait

„Wenn jeder im Verein das was er kann einbringt, dann funktionierts auch!" Matthias Dettling

Themen   

Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses, Außenbereich und Umlegungsgebiet, ehrenamtliche Mitarbeit, ELR-Fördermittel, weitere Fördermittel und Spenden

Projektidee

Direkt neben dem Feuerwehrhaus befand sich bis vor kurzem noch landwirtschaftlich genutzte Fläche. Heute steht hier das neue Dorfgemeinschaftshaus mit wunderschönem Blick auf die Streuobstwiese und die Wälder Grünmettstettens. Die Entstehung des Hauses geht auf eine Notsituation zurück: Der Musikverein musste seinen bisherigen Proberaum in der alten Grundschule aufgeben. Da es im Ort keine geeigneten Räumlichkeiten für die Proben gab, entschied man sich für einen Neubau. Die zentrale Frage war nun: Welche Fläche würde sich hierfür am besten eignen?

Maßnahmen

Die Musikvereinsleitung hatte bereits eine Fläche am Siedlungsrand im Blick. Trotz der Lage im Außenbereich erhielt man nach einer Bauvoranfrage die Genehmigungen von der Naturschutzbehörde und dem Landwirtschaftsamt. Eine zusätzliche Herausforderung war, dass die Fläche Teil eines Umlegungsgebiets war. Nach dem Horber-Modell und mit Zustimmung des Eigentümers konnte das Grundstück der Stadt übertragen werden. Der Verein errichtete das Gebäude auf städtischem Grund unter einem Erbpachtvertrag mit 15-jähriger Zweckbindung. Nach Ablauf des Erbpachtvertrags darf der Musikverein über die weiteren Nutzungen vollständig bestimmen. Die Fläche bleibt weiterhin städtisch, so entstehen dem Verein keine Grundstückskosten.

Die Finanzierung erfolgte durch Spendenaktionen, zwei Crowdfunding-Kampagnen mit Unterstützung der Volksbank und 75.000 € ELR-Fördergelder. Die Stadt Horb sicherte das Projekt mit einer Ausfallbürgschaft ab.

Das neue Dorfgemeinschaftshaus wurde barrierefrei gestaltet, sodass soziale Belange berücksichtigt werden. Ökologische Aspekte wurden durch den Bau im Passivhausstandard, mit effizienter Dämmung, Dreifachverglasung und gedämmter Bodenplatte realisiert und sorgen für die Minimierung der Heizkosten.

   

Tipps und Herausforderungen von Herrn Dettling

  • Erfolg entsteht durch Zusammenarbeit: Wenn jeder seine Fähigkeiten einbringt, lässt sich das Projekt gemeinsam verwirklichen
  • Bei Vereinstätigkeiten sollte eine persönliche Haftung, durch entsprechende rechtliche Absicherung, ausgeschlossen werden

Natürlich steht es Ihnen frei für weitere Leistungen andere Architektinnen und Architekten zu wählen.
Die Stadt Horb freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung ist Larissa Beil Tel. 07451 901-282, E-Mail: L-Beil(at)Horb.de.

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Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung ist Larissa Beil Tel. 07451 901-282, E-Mail: L-Beil(at)Horb.de.

Weitere Informationen

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2022 wurde über die Ziele des Flächenmanagements sowie die Arbeits- und Vorgehensweise informiert.

Die Präsentation aus dieser Sitzung finden Sie hier: Link zur Präsentation (PDF | 708 KB)  

Hinweise zur Grundsteuer und zu Bodenrichtwerten

Bei Fragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Freudenstadt. Bei Interesse an einer Grundbucheinsicht oder Grundbuchauszügen können Sie den Weg über das Grundbuchamt Sigmaringen oder die Grundbucheinsichtsstelle  der Stadt wählen.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform im Infoportal der Finanzverwaltung unter: www.grundsteuer-bw.de

Bodenrichtwerte finden Sie unter: www.gutachterausschuesse-bw.de


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