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Katrin Edinger
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Zimmer 532

Rathaus Horb
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72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

Bebauungsplan „Schulstraße-nord“ in Horb a. N.-Nordstetten
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat am 26.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Schulstraße-Nord“ in Horb a. N.-Nordstetten gemäß § 13b BauGB aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13. Dezember 2019 öffentlich bekanntgemacht.

Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 wurde entschieden, dass die Regelungen des § 13b BauGB nicht europarechtskonform sind. Der Bundestag hat daraufhin eine Änderung des Baugesetzbuchs (Streichung des § 13b und Ergänzung des § 215a BauGB) beschlossen. Die Gesetzesänderung ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Am 14.05.2024 wurden vom Gemeinderat der Stadt Horb a. N. in öffentlicher Sitzung die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Schulstraße Nord“ in Horb a. N.-Nordstetten gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Gemarkung Nordstetten und schließt nördlich sowie westlich an das inzwischen fast vollständig bebaute Wohngebiet „Schulstraße Süd“ an. Östlich angrenzend befindet sich das Baugebiet „Brunnenstraße“ sowie der städtische Kindergarten. In nördliche und westliche Richtung öffnet sich das Gebiet in die freie Landschaft. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 3,21 ha beinhaltet die Flurstücke Nrn. 293 i.T., 293/1 i.T., 344, 345, 346, 347, 193 i.T. („Schulstraße“), 349, 348, 350, 4667 und 351 und ergibt sich aus dem Geltungsbereich.

Ziel und Zweck der Planung

Mit dem Bebauungsplan „Schulstraße Nord“ in Horb a. N.-Nordstetten sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ca. 52 Bauplätze für Mehrfamilien-, Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser geschaffen werden. In den Festsetzungen des Bebauungsplans wird ein allgemeines Wohngebiet vorgeschrieben. Weiterhin soll Mehrgeschosswohnungsbau in Teilbereichen ermöglicht werden. Die Wahl der Dachform und -neigung ist im gesamten Gebiet frei wählbar. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die angrenzenden Verkehrsflächen aus dem Baugebiet „Schulstraße Süd“ und über die bestehende „Schulstraße“. Damit sind mehrere Zufahrtsmöglichkeiten in das Baugebiet gegeben. Die innere Erschließung erfolgt über Ringstraßen.

Flächennutzungsplan

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan „Schulstraße Nord“ entwickelt sich damit aus dem FNP.

Artenschutz und Hinweis zur Umweltprüfung

Die Umweltbelange sowie die Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen wurden gemäß § 1 Abs. 6. Nr. 7 und § 1a BauGB berücksichtigt und dargestellt. Es wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Dieser kommt zum Ergebnis, dass unter Einhaltung der genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen durch das geplante Vorhaben kein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG vorliegt. U. a. ist durch das Vorhaben ist ein Brutrevier der Feldlerche betroffen. Dieses wird durch die Schaffung einer Ackerbuntbrache auf dem Grundstück Flst. Nr. 512 der Gemarkung Nordstetten im Rahmen einer CEF-Maßnahme ausgeglichen.

Gemäß den Vorgaben des § 215a BauGB wurde eine Umweltvorprüfung für den Bebauungsplan „Schulstraße Nord“ in Horb a. N.-Nordstetten angefertigt. Dabei werden die erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet. Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch den vorliegenden Bebauungsplan keine erheblichen Umweltauswirkungen auf die o. g. Schutzgüter Mensch, Arten/ Biotope, Boden, Wasserhaushalt, Luft/Klima/Immissionsschutz und Landschaftsbild/Kultur- und sonstige Sachgüter festzustellen sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 215a BauGB nicht erforderlich.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Schulstraße-Nord“ in Horb a. N.-Nordstetten bestehen aus dem Abgrenzungsplan, dem Lageplan, den planungsrechtlichen Festsetzungen, den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung mit dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, der Vorprüfung der erheblichen Umweltauswirkungen und dem Baugrundgutachten.

Diese werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 22. Juli 2024 bis 30. August 2024, jeweils einschließlich,

durch Veröffentlichung im Internet unter www.horb.de/Bebauungspläne ausgelegt. Eine weitere Auslegung findet bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, während der aktuellen Öffnungszeiten statt. In diesem Zeitraum kann während der genannten Dienststunden Einsicht in die ausgelegten Unterlagen genommen werden. Auch außerhalb der Dienststunden können Termine vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, per Mail an stadtplanung(at)horb.de oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Horb a. N., den 12. Juli 2024

Peter Rosenberger, Oberbürgermeister


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