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Bebauungsplan "geißgärten, kelterwiesen und tauchstein" in Horb a. n.

"Geißgärten, Kelterwiesen und Tauchstein", 10. Änderung

Der Bebauungsplan „Gaißgärten, Kelterwiesen und Tauchstein” in Horb am Neckar ist seit dem 11.08.1958 rechtsverbindlich. Im Laufe der Jahre wurde er bisher in verschiedenen Teilbereichen neun Mal geändert. In dem Plangebiet wurde der Bebauungsplan bisher nicht geändert.

Bei dem ursprünglichen Bebauungsplan handelt es sich um einen nicht qualifizierten Baulinienplan. Dieser sieht im Planbereich einen Vorgarten vor. Das Plangebiet befindet sich in einer bereits bebauten Wohnsiedlung mit einer im Südosten angrenzenden Sportanlage und einem im Süden angrenzenden Umspannwerk der Netze BW. Durch die Änderung des Bebauungsplans soll in dem nichtbebauten südöstliche Teil des Grundstücks Flst.Nr. 4203 der Gemarkung Horb a. N. eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus ermöglicht werden, die bisherige Vorgarten-Fläche soll in eine Allgemeine Wohnbaufläche WA festgesetzt werden, angrenzende Bereiche werden von dieser Änderung nicht nachteilig beeinträchtigt.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung erfolgte am 21.08.2020 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N. Die Bebauungsplanänderung „Gaißgärten, Kelterwiesen und Tauchstein“, in Horb a. N., wurde somit am 21.08.2020 rechtsverbindlich.


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