Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Ahldorf" in Horb a. N.-AhldorfFrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Baugesetzbuch
Hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat am 20.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ahldorf“, Horb a. N.-Ahldorf, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Ahldorf“, Horb a. N.-Ahldorf, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung aufzustellen.
Der vorstehende Beschluss des Gemeinderats der Stadt Horb a. N. wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat am 27.09.2022 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplanvorentwurf „Solarpark Ahldorf“ in Horb a. N.-Ahldorf und den zusammen mit ihm aufgestellten Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden.
Die JUWI GmbH hat sich dazu als Vorhabenträger für die Entwicklung und Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage am Standort Ahldorf für dieses Vorhaben über entsprechende Vorverträge bereits die Zustimmung der zwei privaten Grundstückseigentümer gesichert.
Der Vorhabenträger strebt die Nutzung zweier zu pachtender, bisher unbebauter Grundstücke der Gemarkung Ahldorf im unbeplanten Außenbereich mit einer Photovoltaikanlage an.
Dabei handelt es sich um Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 319 und 322 der Gemarkung Ahldorf, die sich in privatem Eigentum befinden.
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers, den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2050 auf mindestens 80 % (bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 %, bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 %) zu erhöhen, wird die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Gemarkung Ahldorf geplant.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans befindet sich auf der Gemarkung Ahldorf, östlich der Bundesautobahn A 81 und ca. 700 m südöstlich vom Ortsrand entfernt. Östlich der geplanten Anlage befinden sich der Markstallhof, der Hohenfichtehof, und der Heidegrundhof. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans teilt sich in zwei Bereiche auf. Die nördliche Fläche hat eine Größe von ca. 7,15 ha, die südliche eine Größe von ca. 6,20 ha. Die Fläche in dieser Abgrenzung beträgt insgesamt ca. 13,35 ha. Zwischen den beiden Flächen verläuft der landwirtschaftliche Weg Flst. Nr. 321. Dieser muss insbesondere zur Erschließung der Aussiedlerhöhe in seiner Funktion vollständig erhalten bleiben.
Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanvorentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 23.11.2021.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Vorentwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen (hier Vorentwurf Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung und Grünordnungsplan vom 28.09.2021)
von Montag, dem 31. Oktober 2022 bis Freitag, dem 2. Dezember 2022,
je einschließlich, bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532 während der aktuellen Öffnungszeiten (im blauen Kasten unter „Öffnungszeiten Stadtverwaltung“ gesondert abgedruckt) öffentlich ausgelegt. Hinweis: Die allgemeinen Bestimmungen und Hygienerichtlinien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind bei der Einsichtnahme vor Ort zu beachten.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, Stellungnahmen schriftlich, elektronisch an stadtplanung(at)horb.de oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Horb a. N. vorbringen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Homepage der Stadt Horb a. N. unter www.horb.de/Datenschutz veröffentlicht.
Horb a. N., den 21.10.2022
Peter Rosenberger, Oberbürgermeister