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Katrin Edinger
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Zimmer 532

Rathaus Horb
Marktplatz 14
72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

Bebauungsplan „Gries II“ in Horb a. N.-Bildechingen
Änderung des Bebauungsplans „Gries II“ in Horb a. N.-Bildechingen nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsentwürfe nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortschaftsrat Bildechingen hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 der Einleitung eines Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren zugestimmt. Der Bebauungsplan „Gries II“ in Horb a. N.-Bildechingen ist seit dem 26.06.1979 rechtsverbindlich und weist überwiegend allgemeine Wohnbauflächen aus.

Im Änderungsbereich weist der Bebauungsplan Baufenster für Wohngebäude und Garagen aus. Im Rahmen der Innenentwicklung und der Nachverdichtung erfolgt eine Erweiterung des vorhandenen Baufensters, so dass eine sinnvolle Bebauung erfolgen kann. Die Nutzungsschablone wird angepasst, um eine flexible Bebauung zu ermöglichen.

Das Änderungsgebiet umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Bildechingen: Flst. Nr. 1882/14 im Ganzen, Flst. Nrn. 1882, 1872 sowie 1882/6 teilweise. Der Änderungsbereich befindet sich nördlich des „Holunderwegs“ und ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.

Artenschutz und Hinweis zur Umweltprüfung

In dem Änderungsverfahren wurden artenschutzrechtliche Einschätzungen vorgenommen. Soweit in den Berichten über die artenschutzrechtlichen Einschätzungen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vorgesehenen sind, wurden diese in die Begründungen aufgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung „Gries II“ in Horb a. N.-Bildechingen einschließlich der Begründung und der artenschutzrechtlichen Einschätzungen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

10. Oktober 2022 bis 11. November 2022, jeweils einschließlich,

bei der Stadtverwaltung Horb a.N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, während der aktuellen Öffnungszeiten (im blauen Kasten unter „Öffnungszeiten Stadtverwaltung“ gesondert abgedruckt) ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderungen unberücksichtigt bleiben können.

Horb am Neckar, den 30. September 2022

Peter Rosenberger, Oberbürgermeister


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