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Katrin Edinger
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Zimmer 532

Rathaus Horb
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72160 Horb am Neckar
Stadtteil: Horb

Bebauungsplan „Mühlwasen“ in Horb a. N.-Bildechingen
Änderung des Bebauungsplans „Mühlwasen“ in Horb a. N.-Bildechingen nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) 

Hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsentwürfe nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bebauungsplan „Mühlwasen“ in Horb a. N.-Bildechingen ist seit dem 04.10.1971 rechtsverbindlich. In der Vergangenheit erfolgten fünf Änderungen. In einer weiteren Änderung soll der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden.

Der Ortschaftsrat Bildechingen hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 der Einleitung eines vereinfachten Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB für zugestimmt.

Bisher sieht der Bebauungsplan eine gemischte Nutzung aus Wohnen und Gewerbe im Änderungsbereich vor. Um das Grundstück entsprechend der Planung bebauen zu können, ist weiterhin eine gemischte Nutzung sowie eine überwiegende Nutzung als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Die Nutzungsart sowie die Nutzungsschablone werden angepasst und die Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungsarten eingefügt. Weiterhin werden zur Sicherung bestehender Leitungen Leitungsrechte eingetragen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst Teilbereiche der Grundstücke mit den Flst. Nrn. 1882 und 1872 der Gemarkung Bildechingen. Der Änderungsbereich befindet sich südlich der „Robert-Bosch Straße“ innerhalb der Bestandsbebauung und ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt.

Artenschutz und Hinweis zur Umweltprüfung

In dem Änderungsverfahren wurden artenschutzrechtliche Einschätzungen vorgenommen. Soweit in den Berichten über die artenschutzrechtlichen Einschätzungen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vorgesehenen sind, wurden diese in die Begründungen aufgenommen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Entwurfsunterlagen der Bebauungsplanänderung „Mühlwasen“ in Horb a. N.-Bildechingen einschließlich der Begründung und der artenschutzrechtlichen Einschätzungen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

10. Oktober 2022 bis 11. November 2022, jeweils einschließlich,

bei der Stadtverwaltung Horb a.N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532, während der aktuellen Öffnungszeiten (im blauen Kasten unter „Öffnungszeiten Stadtverwaltung“ gesondert abgedruckt) ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderungen unberücksichtigt bleiben können.

Horb am Neckar, den 30. September 2022

Peter Rosenberger, Oberbürgermeister


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